
Landkreis Osterholz. 7,7 Millionen Euro stehen dem evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck für das Jahr 2021 zur Verfügung. Mehr als 6,3 Millionen Euro davon stammen aus Kirchensteuern, informierte Torben Wienbarg die Teilnehmer der Kirchenkreissynode des evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Osterholz-Scharmbeck. Wienbarg ist Finanzexperte beim Kirchenamt in Verden und stellte den Finanzplan 2021/2022 für den Kirchenkreis vor. Zudem sprach sich die Synode für die Einrichtung eines Kirchenzentrumsverbands aus.
Laut Finanzplan sollen rund 1,5 Millionen Euro in die Diakonie und die kirchlich-soziale Arbeit fließen. Gut 2,7 Millionen Euro sind für Personalausgaben eingeplant. Für den Posten „Leitung und Verwaltung“ stehen etwa 1,4 Millionen Euro zur Verfügung. Der Plan für 2022 umfasst ein fast deckungsgleiches Volumen. Im Oktober hatten schon der Finanz- und Stellenplanungsausschuss und im November der Kirchenkreisvorstand diesen Plan beraten.
Lob für das 160-seitige Zahlenwerk gab es von der Vorsitzenden der Kirchenkreissynode, Heike Schumacher. Das sei immerhin „ein Riesenstück Arbeit“ gewesen, sagte sie in Richtung Torben Wienbarg und die Ausschüsse, die sich bereits mit den Finanzen befasst hatten. Schumacher bezeichnete den Finanzplan als grundsätzlich „ausgewogen“.
Ein weiterer Themenschwerpunkt der Sitzung war das Kirchenzentrum, das nahe der St. Willehadi Kirche entstehen soll. Darüber informierte Superintendentin Jutta Rühlemann. „Dafür werden klare Entscheidungsstrukturen gebraucht“, betonte die Superintendentin. Weiter berichtete sie, dass sich die mit dem Thema befasste Steuerungsgruppe für die Bildung eines Verbandes ausgesprochen und eine Satzung auf den Weg gebracht habe. Name des Verbandes: Evangelisch-lutherischer Kirchenzentrumsverband Osterholz–Scharmbeck. Dessen Vorstand soll aus je drei Angehörigen des Kirchenvorstandes der Kirchengemeinde St. Willehadi und des Kirchenkreises bestehen. Rühlemann: „Das ist ein neuer Rechtskörper. Darum musste dazu auch das Landeskirchenamt gehört werden.“
Nach der Satzung bestehen die Aufgaben des Verbandsvorstandes darin, die Gesamtverantwortung für das Kirchenzentrum zu tragen. Er ist demnach insbesondere zuständig für Aufstellung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes. Hinzu kommen die Errichtung, Veränderung, Besetzung und Aufhebung von Stellen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die Abnahme der Jahresrechnung. Bau, Bauunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung, Organisation des Betriebes können laut Satzung an die Betriebsleitung delegiert werden. Superintendentin Jutta Rühlemann wies in ihrem Beitrag daraufhin, dass eine Erprobungszeit von fünf Jahren vorgesehen ist. Darüber hinaus sei ein Hausbeirat, der die Interessen der Nutzer vertrete, zu bilden, erläuterte Rühlemann auf Rückfrage zu dem Projekt. Die Synode stimmte bei einer Enthaltung dem Kirchenzentrumsverband zu.