
Für den Landkreis Osterholz wird es, anders als für Bremen-Nord, ein eigenes Impfzentrum geben. Das gab Landrat Bernd Lütjen jetzt per Pressemitteilung bekannt. Wegen der zentralen Lage und der guten Erreichbarkeit werde das Zentrum in Osterholz-Scharmbeck angesiedelt, so der Verwaltungschef weiter. Der genaue Ort stehe aber noch nicht fest und müsse zudem mit dem Land Niedersachsen abgestimmt werden. Der Landkreis Rotenburg teilte mit, er plane sein Impfzentrum im Gebäude des ehemaligen Martin-Luther-Krankenhauses in Zeven.
Das Land übernimmt Lütjen zufolge voraussichtlich die Kosten für das Impfzentrum; die Landkreise seien für den Aufbau und Betrieb zuständig. Hannover müsse zudem auch noch klären, welche Personengruppen sich zuerst impfen lassen können. „Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir diese unmittelbar mitteilen“, so Lütjen. Das gilt auch für die Details der neuen Corona-Verordnung, die auf der Grundlage des Bund-Länder-Treffens vom Mittwoch nun in Hannover erstellt werde. Größtenteils werden die für November bestehenden Regelungen verlängert, in einzelnen Bereichen wie Maskenpflicht, Schulbetrieb und Kundenbeschränkungen in Einzelhandelsgeschäften treten Verschärfungen in Kraft.
Es bleibe dabei, dass weiter alle nicht notwendigen Sozialkontakte zu vermeiden seien und dass alle Personen möglichst zu Hause bleiben sollen, betont Lütjen. „Die Kontaktminimierung ist die effektivste Maßnahme zur Reduzierung der Neuinfektionen mit dem Coronavirus.“ Darum werde bis zu den Weihnachtsferien die Zahl der Personen begrenzt, die sich im privaten und öffentlichen Raum treffen dürfen. Statt wie bislang zehn Personen aus maximal zwei Haushalten oder unter Angehörigen werden sich nur insgesamt bis zu fünf Personen treffen können. Zu Weihnachten und Silvester wird eine Ausnahme gemacht, damit Familien und Freunde im kleinen Kreis zusammenkommen können. Erlaubt sind in der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 Treffen mit maximal 10 Personen, unabhängig von der Anzahl der Haushalte.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.landkreis-osterholz.de/corona zu finden. Unter www.landkreis-osterholz.de/corona-fragen werden häufige Fragen zur Corona-Verordnung beantwortet. Zudem ist das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes während der Öffnungszeiten des Kreishauses unter 04791/ 930 29 00 erreichbar.