
Landkreis Osterholz. Die Klimaschutz-Initiative der Bündnisgrünen vom November 2019 beginnt Früchte zu tragen. Vor gut einem Jahr hatte der Kreistag neun von elf Punkten des Antragspakets in die Fachausschüsse verwiesen; mehrheitlich abgelehnt wurden seinerzeit die Ausrufung eines Klimanotstands und die Umstellung der Schulverpflegung auf Biokost. Der Ausschuss für Umweltplanung und Bauwesen beriet im März 2020 über sechs der neun Elemente und brachte sie in die Form von vier Beschlüssen; über deren Umsetzungsstand informierte nun Dezernent Dominik Vinbruck.
Klimaschutz und erneuerbare Energien erhalten demnach im neuen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) einen besonderen Stellenwert. Das hatten nach den Grünen auch CDU und SPD gefordert. Die RROP-Kapitel Windenergie und Biotopvernetzung werden Vinbruck zufolge eine entsprechende Handschrift tragen; die Erstellung des Planpapiers habe sich allerdings wegen der unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen beim Thema Windenergie verzögert.
Das RROP ist die Richtschnur für die Aufstellung kommunaler Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Geht es nach den Grünen, läuft es auch auf mehr Solardächer und Dachbegrünungen sowie auf weniger Flächenfraß und Versiegelung hinaus. Einen Entwurf wird die Kreisverwaltung den Abgeordneten erst zu Beginn der neuen Wahlperiode vorlegen, also nach Oktober 2021.
Zweitens kümmert sich die Verwaltung laut Vinbruck auch um Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs. Neben dem Ausbau und der Sanierung von Radwegen prüfe die Behörde nun als Regelaufgabe, wie der Radverkehr an und auf innerörtlichen Kreisstraßen optimiert werden kann. Im Kommunalverbund beteilige sich der Landkreis am „Regionalen Mobilitätskonzept Radverkehr“; weitere Verbesserungen etwa auch bei der Zusammenarbeit mit Kommunen und Verbänden solle das Klimamanagement bringen, für das 2021 im Amt für Kreisentwicklung eine neue Stelle geschaffen wird.
Dort wird es drittens auch um einen Transformationspfad für die Moorlandschaften im Kreisgebiet gehen. Die Grünen wollen mit dem Schutz und der Entwicklung von Feuchtgebieten und Moorflächen das sonst frei werdende CO2 binden. Haushaltsmittel sind laut Vinbruck dafür zunächst nicht vorgesehen, da sich das Klimaschutzmanagement vorerst administrativen Aufgaben widmen wird. Die Grünen wollen dazu die Expertise der Succow-Stiftung nutzen.
Der vierte Beschluss gilt dem Bauordnungsamt. Es soll Bauwillige zu einer naturnahen Gartengestaltung anregen und anleiten. Vinbruck zufolge ist ein entsprechendes Faltblatt inzwischen so gut wie fertig. Es geht darum, eine sogenannte Verschotterung zu vermeiden. Die Verwaltung sei in einem konkreten Fall auch schon einmal aktiv geworden: Man habe sich mit dem Eigentümer verständigt, ohne eine Verfügung zu erlassen. Großflächige Schottergärten sind laut niedersächsischer Bauordnung verboten. Anders als von den Grünen gefordert, bezieht die Behörde bei ihrer Beratung keine Position zu einem Gifteinsatz im Garten.