
Worpswede/Osterholz-Scharmbeck. Von Mitte März 2014 bis Ende April 2019 hatte eine Worpswederin bei ihrer Firma 51 unechte und gefälschte Rechnungen eingereicht. Die Beträge beliefen sich mal auf 45 Euro, mal auf 80 Euro oder auf mehr als 100 Euro. So kamen in fünf Jahren gut 5500 Euro zusammen. Dafür hatte sich die 54-jährige Frau nun vor dem Schöffengericht in Osterholz-Scharmbeck wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug in einem besonders schweren Fall zu verantworten.
Offen räumte die Angeklagte vor Gericht die Vorwürfe ein. „Das war alles nicht richtig“, sagte sie. Sie sei damals als Verkaufsleiterin in der Kosmetikbranche mit einem Jahresbudget von 10 000 Euro tätig und für rund 450 Mitarbeiterinnen zuständig gewesen. Das Budget sei für Schulungen, Messen, Geschenke, Raummieten und Reisekosten gewesen, so die 54-Jährige. „Das Thema waren immer wieder die Reisekosten. Ich musste viel übernachten und war die ganze Woche unterwegs.“ Um das zu finanzieren, seien die Beträge abgezweigt worden. „Ich wollte erfolgreich sein. Deshalb musste ich investieren.“ Der Staatsanwalt stellte in seinem Plädoyer klar, dass die ersten zwölf Taten mittlerweile verjährt seien. Somit ging es nunmehr um letztlich 39 Straftaten und einen Schaden, der sich statt auf gut 5500 Euro auf knapp 4300 Euro summiert.
Der Staatsanwalt hielt der Worpswederin zugute, dass im Bundeszentralregister keine Eintragungen über sie vorliegen. Auch vor der Polizei habe sie nicht versucht, „sich groß rauszureden“. Das Motiv zu betrügen, lag nach Auffassung des Juristen in dem zu niedrigen Budget. „Das ist menschlich nachvollziehbar. Da sind Sie dann in einen Strudel geraten.“ Er ging auch von einer günstigen Sozialprognose aus. Denn die 54-Jährige arbeitet nach eigener Aussage wieder seit Juni in Vollzeit als Verkaufsleiterin. Der Anklagevertreter beantragte wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug im besonders schweren Fall eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Diese Strafe kann ihm zufolge für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Weiter sprach er sich für eine Geldauflage von 750 Euro aus.
Verteidiger Tim Jesgarzewski plädierte für eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dies genüge „der Rechtsordnung“, betonte der Anwalt. „Sie hat das letztlich zum Wohle der Firma getan“, warb er für seine Mandantin. Dabei habe sie zudem sehr „unter Druck“ gestanden. Bei ihrem letzten Wort vor der Urteilsverkündung brach die Angeklagte in Tränen aus. Denn als der Betrug aufflog, war ihr sofort gekündigt worden. „Das hat mich hart getroffen. Es war alles sofort vorbei.“ Sie bedauerte, dass es nicht mehr zu einer klärenden Aussprache gekommen sei.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Strafrichterin Johanna Kopischke verurteilte die Worpswederin wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug in einem besonders schweren Fall. Das Schöffengericht befand eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für angemessen. Es setzte die Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Hinzu kommt eine Geldauflage von 1000 Euro, die in 50-Euro-Monats-Raten abzuzahlen ist. Das Gericht ordnete schließlich die Einziehung des Wertes des Erlangten an. Die knapp 4300 Euro müssen zurückgezahlt werden. Die Worpswederin nahm das Urteil an.