
Ab Februar dürfen Landwirte wieder stickstoffhaltigen Dünger auf Acker- und Grünlandflächen ausbringen. Der Gesetzgeber habe die Pause zwischen Oktober (Ackerland) beziehungsweise November (Grünland) und 31. Januar verordnet, da die Vegetation im Winter kaum Nährstoffe aufnimmt, berichtet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Betroffen von der Sperrfrist sind zum Beispiel Gülle, Jauche, Gärreste, Geflügelkot und stickstoffhaltige Mineraldünger. Für Stallmist und Kompost gelte eine Sperrfrist vom 15. Dezember bis 15. Januar. Grundsätzlich seien Düngezeitpunkt und -menge so zu wählen, dass die Nährstoffe möglichst vollständig von den Pflanzen aufgenommen werden. Bei wassergesättigtem, schneebedecktem oder gefrorenem Boden dürfen stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel laut LWK nicht ausgebracht werden. Seit 2020 dürften flüssige organische Düngemittel zudem nur noch streifenförmig (Foto) aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. So sollen Ammoniak-Emissionen verringert werden. Die Vorschriften gelten für Ackerland, nicht für Grünland und Ackergrasflächen.