
Osterholz-Scharmbeck. Plötzlich wurde es laut: In einem Büro der Pro-Arbeit in der Osterholz-Scharmbecker Bahnhofstraße verfolgten eine 53-jährige Sachbearbeiterin und ihre Kollegin vom Flur aus, wie ein weiterer Kollege mit zwei Besuchern aneinander geriet. „Das hörte sich an, als wenn sich da was hochkocht“, sagte die 53-Jährige jetzt als Zeugin vor dem Amtsgericht aus. „Wir sind dann da rein." Eine hitzige Situation, lautstark sei es hin und her gegangen. Ein Schlichtungsversuch ihrerseits sei gescheitert. Dann sei ein leitender Mitarbeiter geholt worden. Der habe die beiden Kunden vor die Tür geleitet. Die Aussagen der 53-Jährigen deckten sich weitgehend mit denen ihrer zuvor gehörten 49-jährigen Kollegin.
Aneinander geraten war ein Sachbearbeiter von Pro-Arbeit mit zwei Kunden, einem 26-Jährigen und dessen 56-jährigem Vater aus der Kreisstadt. Eigentlich ging es nur um ein fehlendes Attest. Verärgert zeigte sich der 26-Jährige aber darüber, dass seine Lebensgefährtin von Pro-Arbeit angeschrieben worden war. Wegen Bedrohung des Sachbearbeiters saßen die Männer nun auf der Anklagebank. Den Streit bestritten die Kreisstädter nicht. Die Verursacher aber seien nicht sie gewesen. Vielmehr habe der Sachbearbeiter die Auseinandersetzung vom Zaun gebrochen, indem er gesagt habe: „Was denkst du denn, wer du bist, du Scheiß-Jugoslawe? Ich habe 100 Leute, die machen deinen Kopf ab.“
Der Sachbearbeiter wies den Vorwurf vor Gericht zurück. Vielmehr habe der 26-Jährige ihm gedroht: „Wenn du noch einmal meine Frau anschreibst, bringe ich dich um.“ Auch der 56-Jährige habe gesagt: „Ich töte dich.“ Dazu soll er eine entsprechende Handbewegung gemacht haben. Belegen konnte der 49-jährige Sachbearbeiter, dass er sich wegen der Bedrohung in einer psychotherapeutischen Behandlung befindet. Ursprünglich wollte er aus Furcht vor Vater und Sohn auch nicht im Gericht erscheinen. Dies lehnten Richterin und Staatsanwältin aber ab.
Die Angeklagten waren auch in der Vergangenheit schon mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Bei dem 26-Jährigen gibt es eine Voreintragung im Bundeszentralregister wegen Nötigung. Vier Eintragungen liegen bei seinem Vater unter anderem wegen des unerlaubten Betreibens von Anlagen und gefährlicher Körperverletzung vor.
Die Staatsanwältin befand den Sachbearbeiter schließlich als glaubwürdig und kam auch durch die Aussagen der Zeuginnen zu dem Ergebnis, dass es sich um eine "gemeinschaftlich begangene Bedrohung“ handelte. Auch die Strafrichterin kam zu diesem Ergebnis und folgte den Anträgen der Staatsanwältin weitgehend. Sie verhängte gegenüber dem 26-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro. Der Vater muss 2500 Euro Strafe zahlen. Die Angaben des Sachbearbeiters hätten sie mehr überzeugt, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Laut Strafgesetzbuch begeht derjenige eine Bedrohung, der einen Menschen oder eine ihm nahe stehende Person mit einem Verbrechen wie zum Beispiel Tod bedroht. Das wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wann erkennen unsere Volksvertreter endlich das ...