
Tarmstedt. Die Gemeinde Tarmstedt wird Eltern die Gebühren für Krippe und Hort erstatten, wenn die Kinder die Einrichtungen wegen der Corona-Pandemie nicht besuchen können. Das gelte ab dem April, sagte Verwaltungschef Frank Holle. Für Mai würden die Gebühren gar nicht erst eingezogen. Und falls das technisch nicht möglich sei, würden sie umgehend erstattet. Für den März gelte diese Regelung allerdings nicht, da es für „angebrochene Monate“ keine Erstattung gebe. Auf dieses Verfahren hätten sich sämtliche Kommunen kreisweit geeinigt. In Tarmstedt müsse der Rat noch einen Beschluss dazu fassen, was voraussichtlich nachträglich am 2. Juli geschehen werde.