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Urteil am Amtsgericht
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Von zwei Vorwürfen bleibt nur einer übrig

Friedrich-Wilhelm Armbrust 11.02.2019 0 Kommentare

Dumm gelaufen: Eine 23-Jährige musste ihren Führerschein abgegeben, weil sie angeblich betrunken gefahren sein soll. Das ließ sich aber nicht beweisen. Das folgende Fahren ohne Führerschein hingegen schon.

  • Drei Wochen nach dem Führerscheinentzug war die junge Frau erneut aufgefallen.
    Drei Wochen nach dem Führerscheinentzug war die junge Frau erneut aufgefallen. (David-Wolfgang Ebener/DPA)

    Landkreis Osterholz. Einmal wegen Trunkenheit im Verkehr und einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat sich jetzt eine heute 23-jährige Wittmunderin vor dem Amtsgericht Osterholz verantworten müssen.

    Was war passiert? Ende Mai 2018 hatten Türsteher einer Diskothek in Ihlpohl die Polizei in den frühen Morgenstunden gerufen. Sie hatten eine Besucherin – die Wittmunderin – im stark alkoholisierten Zustand bemerkt. Als die Beamten eintrafen, saß die junge Frau hinter dem Steuer ihres Autos auf dem Parkplatz der Diskothek. Der Motor des Wagens war aus, der Wagen stand.

    Die Beamten zogen die Papiere und den Fahrzeugschlüssel der Wittmunderin ein. Die Frau selbst wurde zum Bluttest ins Krankenhaus gebracht. Der Test ergab einen Blutalkoholgehalt von knapp 1,5 Promille. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration gilt ein Fahrer als absolut fahruntüchtig. Gut drei Wochen später schnappte die Polizei die Auszubildende erneut in Ritterhude – knapp eine Stunde nach Mitternacht. Da ihr Führerschein eingezogen war, handelte es sich nun um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Darauf stehen laut Straßenverkehrsgesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

    „Meine Freundin hat das Auto ausgeparkt. Ich wollte nicht, dass sie fährt. Sie hat keinen Führerschein. Wir haben uns gestritten. Dann setzte ich mich hinter das Steuer und wollte mit dem Handy meinen Vater anrufen, damit er uns abholt“, schilderte die 23-Jährige Strafrichter Matthias Dittmayer die Ereignisse auf dem Disco-Parkplatz Ende Mai 2018.

    Anders will es der als Zeuge geladene 33-jährige Türsteher aus Bremen wahrgenommen haben. „Ich weiß, wer gefahren ist“, sagte er und meinte damit die Angeklagte. „Ich habe vor der Motorhaube gestanden und darauf geklopft. Dann kam ein Kollege dazu“, so der Zeuge. Der Motor sei ausgemacht worden und man habe Führerschein und Schlüssel an sich genommen. Die seien dann der Polizei übergeben worden.

    Ebenfalls sprach das Gericht mit der 24-jährigen Freundin der Wittmunderin. „Ich habe ausgeparkt, damit sie was tut“, sagte die 24-Jährige. Denn: „Ich wollte nach Hause, sie wollte bleiben.“ Ihre Freundin habe sich daraufhin auf den Fahrersitz gesetzt und dann telefoniert. Man habe sich gestritten.

    Lächeln trotz Verurteilung

    Der Amtsanwalt plädierte dafür, das sich auf diese Begebenheit beziehende Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer einzustellen. Für das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis, das drei Wochen später geschah, beantragte er eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro, also 600 Euro. Das damit verbundene Fahrverbot ist dem Amtsanwalt zufolge abgegolten. Es hätte maximal für sechs Monate verhängt werden können. Der Führerschein war aber schon acht Monate eingezogen gewesen.

    „Das Fahren ohne Fahrerlaubnis können wir nicht wegdiskutieren“, sagte Verteidiger Frank-Roland Hillmann. Dass seiner Mandantin aber drei Wochen zuvor der Führerschein weggenommen worden sei, sei ein Unrecht gewesen. „Am 27. Mai ist einiges schief gelaufen. Die Polizei hat den Türstehern zu leicht geglaubt.“ Die eigentliche Täterin habe sich nur am Rande des Geschehens befunden.

    Verteidiger Hillmann selbst hielt den verhörten Türsteher nicht für glaubwürdig. „Er hat das Ausparkmanöver nicht gesehen und ist von irgendwelchen Gästen auf etwas hingewiesen worden, was vorher geschehen ist.“ Der Bremer habe sich daraufhin das Geschehen zusammengereimt, meinte der Verteidiger der 23-Jährigen. „Dieser Zeuge hat Unsinn erzählt.“ Hillmann beantragte zehn Tagessätze zu zehn Euro, also 100 Euro.

    Strafrichter Dittmayer verurteilte die 23-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu je 20 Euro, also 500 Euro. Darüber hinaus sprach er ein Fahrverbot von drei Monaten aus, was aber bereits abgegolten ist. Mit einem strahlenden Lächeln verließ die Wittmunderin das Amtsgericht. Sie erhielt noch im Saal ihren Führerschein zurück.

    Schlagwörter
    • Ritterhude - Osterholz
    • Osterholz-Scharmbeck - Osterholz
    • Osterholz
    • Ihlpohl - Ritterhude - Osterholz
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    admiral_brommy am 18.02.2019 21:05
    @Fischkopp (17:28), Sie bestätigen wieder mal meine Überzeugung :

    Multikulturisten sind Diskussionsverweigerer. Warum? Weil sie selber ...
    Netz-Reaktionen auf Libeskind-Pläne: "Wir sind nicht in Frankfurt"
    admiral_brommy am 18.02.2019 20:48
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