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Besitz von Kinderpornografie
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Landgericht Verden lässt Anklage gegen Edathy zu

18.11.2014 0 Kommentare

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Das Landgericht Verden ließ die Anklage am Dienstag zu.

  • Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Das Landgericht Verden ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover zu. Der erste Verhandlungstermin wurde für den 23. Februar angesetzt.

    Edathy habe sich zwischen dem 1. November 2013 und dem 12. Februar 2014 in sieben Fällen mit Hilfe seines Dienst-Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

    Edathy
    Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. (dpa)
    Es folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft Hannover. Die zuständige Strafkammer hatten den Beschluss nach eigenen Angaben bereits am vergangenen Freitag getroffen und daraufhin Edathy übermittelt.

    In der Entscheidung hieß es zudem weiter: "Es bestehe der hinreichende Verdacht, dass der Angeklagte hinsichtlich der in seinen Büroräumen in Rehburg-Loccum aufgefundenen CD "Movie" und des Bildbandes "Boys in ihrer Freizeit" den Straftatbestand des Besitzes jugendpornografischer Schriften verwirklicht hat."

    Der 45-jährige Edathy hatte im Zuge der Ermittlungen zwar den Besitz von Nacktbildern zugegeben, aber immer betont, dass sich darunter keine strafbaren Kinderpornos befänden.

    Strafmaß "eher im unteren Bereich" zu erwarten

    Für den Besitz von kinderpornografischem Material kann eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Allerdings wies das Gericht in seiner Mitteilung bereits darauf hin, dass ein Strafmaß "eher im unteren Bereich" zu erwarten sei, weil es sich "um vergleichsweise wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an Zugriffen" handele.

    Sebastian Edathy wurde am 5. September 1969 in Hannover geboren.
    Er ist der Sohn eines aus Indien stammenden lutherischen Pastors und einer deutschen Frau.
    Edathy machte 1989 sein Abitur am Gymnasium Stolzenau und leistete anschließend Zivildienst.
    Anschließend absolvierte er ein Studium der Soziologie und der deutschen Sprachwissenschaft an der Universität Hannover, das er als Magister Artium beendete. 
    Fotostrecke: Die Stationen von Sebastian Edathy
    Von Edathys Anwalt Christian Noll war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Er sei in Gerichtsverhandlungen und könne sich deshalb am Dienstag nicht äußern, sagte eine Mitarbeiterin auf Anfrage.

    Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte monatelang gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten ermittelt, Mitte Juli hatte sie Anklage erhoben. Edathys Aufenthaltsort ist seit Februar unbekannt, er soll im Ausland sein.

    Ins Visier der Behörden war Edathy geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte. Sein Fall schlug politisch große Wellen. Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) war zurückgetreten, weil er in seinem vorherigen Amt als Innenminister die dienstlich erlangte Information über die Ermittlungen an SPD-Chef Sigmar Gabriel weitergegeben hatte.

    Er hatte in den damals laufenden schwarz-roten Koalitionsverhandlungen einer möglichen Amtsvergabe an Edathy vorbeugen wollen, um eine spätere Affäre von vornherein zu vermeiden.

    Die Edathy-Affäre - was bisher geschah

    7. Februar 2014: Edathy legt sein Bundestagsmandat nieder und nennt gesundheitliche Gründe.

    10. Februar: Die Staatsanwaltschaft Hannover lässt Edathys Wohnungen und Büros durchsuchen, es fällt erstmals das Wort Kinderpornografie.

    Das Verdener Landgericht hat die Anklage gegen Sebastian Edathy zugelassen. 
    Das Verdener Landgericht hat die Anklage gegen Sebastian Edathy zugelassen.  (dpa)
    14. Februar: Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) tritt zurück. Er hatte im Oktober 2013 als Bundesinnenminister SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber informiert, dass Edathys Name bei internationalen Kinderporno-Ermittlungen aufgetaucht war.

    24. Februar: Die SPD leitet ein Parteiordnungsverfahren gegen Edathy ein. Die Partei will über den Ausschluss des Politikers aber erst nach Abschluss des Strafverfahrens entscheiden.

    4. Mai: Edathy legt beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Durchsuchung seiner Räume ein.

    2. Juli: Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Affäre, den die Opposition in Berlin initiiert hatte, nimmt seine Arbeit auf.

    17. Juli: Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage gegen Edathy wegen Besitzes von Kinderpornografie.

    29. August: Karlsruhe weist Edathys Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung seiner Räumlichkeiten zurück.

    13. November: Der Untersuchungsausschuss des Bundestages will Edathy am 18. Dezember als Zeugen hören und auch dann auf seinem Erscheinen bestehen, wenn Edathy die Aussage verweigern sollte.

    (dpa)

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    Bremen will Friseur-Hausbesuche doch verbieten
    IhrenNamen am 27.01.2021 15:22
    Als ob es Handwerker die Hausbesuche machen erst seit gestern gibt.

    Wo ist da bitte der Unterschied zu allen anderen Handwerkern? Auch ...
    Bremen will Friseur-Hausbesuche doch verbieten
    L.Jaeger am 27.01.2021 15:07
    es ist so ähnlich wie bei den Glühweinbuden, erst 2 Tage bevor der Lockdown anfing, machte das Ordnungsamt dann vorzeitig 2 Buden zu, wegen nicht zu ...
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