Gericht Osterholz-Scharmbeck
Internetbetrug zahlt sich für Angeklagten nicht aus
Die Hintergründe der Tat blieben im Dunkeln, weil der Angeklagte vor Gericht eisern schwieg. Klar war aber: Der Profit, den er als Geldwäscher bei einem Internetbetrug gemacht hat, war nach dem Urteil futsch.