Anzeige

Willkommen im Peterswerder Gemeinsam in die Zukunft

Rebecca Reineke ist seit September in einer Kooperation mit der Kanzlei im Peterswerder. Damit blicken die Anwältinnen nun gemeinsam in die Zukunft.
09.03.2023, 05:00 Uhr
Lesedauer: 2 Min
Zur Merkliste
Von Bianca Kläner

In ihrer Kanzlei hat Anwältin und Testamentsvollstreckerin Gudrun Winkelmann vor Kurzem Verstärkung bekommen: Die Volljuristin Rebecca Reineke von der Kanzlei Reineke, Redecker & Collegen ist seit September 2022 mit ihr in Kooperation tätig.

Die Kanzlei Winkelmann deckt Gebiete des Zivilrechts ab und hat den Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht vor und nach dem Tod. „Wir entwickeln individuelle Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamente“, erläutert Winkelmann, die auch Vorstandsmitglied der Werbegemeinschaft Peterswerder ist. „Daraus hat sich ergeben, dass wir auch häufig von Mandanten bevollmächtigt werden, die zu Lebzeiten krankheitsbedingt jemanden brauchen, der für sie sorgt.“ Für solche Menschen, die keine Angehörigen vor Ort haben, kümmern sich die Rechtsanwältinnen bei Bedarf zum Beispiel um den Pflegeantrag, finden einen Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe. Auch beim Übergang ins Altenheim stehen sie helfend zur Seite.

Gudrun Winkelmann vertritt die Interessen ihrer Mandanten nicht nur bis zum Tod, sondern auch darüber hinaus: Von der Wohnungsauflösung bis hin zur Erbschaftssteuer kümmert sich das Team ihrer Kanzlei um alle Details der Nachlassabwicklung.

Sinnstiftende Arbeit

Dabei hat die Anwältin nun Rebecca Reineke an ihrer Seite, die in Kürze ebenfalls die Ausbildung zur Testamentsvollstreckerin abschließt. Reineke bringt bereits viel Kanzleierfahrung mit, da sie direkt nach dem ersten Staats­examen mit der Arbeit als Diplom-Juristin begann. „Erbrecht ist ein sehr spannendes Feld, denn man hat dabei sehr viel Mandantenkontakt“, sagt sie. „Es ist ein schönes Gefühl, wenn man in einer Familie den Rechtsfrieden herstellt und nach dem Tod eines Menschen dann alle ohne Groll auseinandergehen können.“ Dass die junge Juristin Winkelmanns Arbeit wichtig und sinnstiftend findet, war ausschlaggebend für die Kooperation.

Die Anwältinnen wissen: Ein Testament sollte jeder haben, um seinen Liebsten Schwierigkeiten und Konflikte zu ersparen. „Wenn zum Beispiel ein unverheiratetes Paar eine Immobilie kauft, ist es sehr wichtig, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass einer von beiden unerwartet verstirbt“, sagt Winkelmann. Versäumt man dies, erben die Angehörigen des Verstorbenen. Der hinterbliebene Partner wird dann mit ihren Rechtsansprüchen konfrontiert und kann die Erben womöglich nicht auszahlen.

Faire Lösungen

„Auch Patchworkfamilien müssen sich mit dem Thema beschäftigen“, sagt Rebecca Reineke. „Verstirbt in solchen Familien der Stiefelternteil und es gab keine Adoption, so hat das Kind keinerlei Ansprüche, falls kein Testament vorhanden ist.“ Werden zu den Kindern aus früheren Beziehungen noch neue in die Patchworkfamilie geboren und es gibt kein Testament, so können unter den Geschwistern im Todesfall eines Elternteils komplizierte Situationen und Streit entstehen. „Für den Frieden unter seinen Kindern sollte man sich schon früh eine faire Lösung überlegen“, raten die Anwältinnen. Dies gelte nicht nur für alle Familien, sondern auch für Alleinstehende.

Mit Rebecca Reineke wird die Kanzlei zunächst gemeinsam, später durch sie weitergeführt. Damit werden alle abgesichert, die bereits jetzt mit Vertrauen Vollmachten an die Kanzlei gegeben oder Rechtsanwältin Winkelmann mit der Testamentsvollstreckung beauftragt haben. „Wir schauen gemeinsam in die Zukunft“, sagt sie.

Die Kanzlei Gudrun Winkelmann, Hamburger Straße 222–224, ist unter Telefon 409 57 00 erreichbar. Weitere Infos gibt es auf der Internetseite unter www.winkelmann-recht.de.

Ihr Partner vor Ort





Mehr zum Thema