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Leichtathletik
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Wettlauf mit Sternchen

Olaf Dorow 03.04.2021 0 Kommentare

Wie sollten Veranstalter künftig genderneutral ausschreiben? Der Bremer Arzt und DLV-Vizepräsident Matthias Reick hat dazu einen Offenen Brief verfasst.

  • Volksläufe sind populär. Heißen die Klassen in der Ausschreibung demnächst W* und M* statt M und W?
    Volksläufe sind populär. Heißen die Klassen in der Ausschreibung demnächst W* und M* statt M und W? (Frank Thomas Koch)

    Die Anfragen häuften sich, konkreter formuliert kam eine aus Berlin. Wie, fragten sinngemäß die Ausrichter des Berlin-Marathons, sollen wir künftig genderneutral ausschreiben? Also so, dass auch inter- oder transsexuelle Menschen in der Ausschreibung erfasst beziehungsweise erreicht werden. Beim Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) landen solche Anfragen für gewöhnlich bei Vizepräsident Matthias Reick. Sportmediziner, Sportfunktionär, Bremer. Er ist das schon seit Langem, aber dass er in dieser Frage, schwuppdiwupp, eine Antwort aus dem Ärmel schütteln konnte, lässt sich nicht behaupten.

    Bei den Vokabeln intersexuell und Leichtathletik könnte auch gelegentlichen Beobachtern zunächst der Fall Caster Semanya einfallen. Vereinfacht dargestellt  hat die Frau, Läuferin aus Südafrika, den Testosteronwert eines Mannes. Aufgrund einer endogenen Überproduktion. Wie damit umgehen? Das wird spätestens seit der WM 2009, wo sie souverän siegte, weltweit diskutiert und juristisch ausgefochten. Laut Matthias Reick haben 99 Prozent der Frauen einen Testosteronwert unter 3,08 Nanomol pro Liter. Männer hätten für gewöhnlich mindestens 10,5. Meistens mehr.  Für die Frauen hat der Leichtathletik-Weltverband World Athletics (WA) für die Strecken von 400 Metern bis zu einer Meile einen Grenzwert von 10 Nanomol festgelegt. Für alle anderen Disziplinen gibt es keine Beschränkung. Aus Sicht einer WA-Fachkommission ist auf den Mittelstrecken die Chancengleichheit bei einem höheren Wert nicht mehr gewährleistet. Semanya liegt drüber und müsste, um über 800 oder 1500 Meter antreten zu dürfen, ihren Testosteron-Spiegel künstlich senken. Sie fühlt sich diskriminiert und klagt.

    Es ist nicht zu erwarten, dass demnächst auch im Breitensport, bei den sogenannten Volksläufen, eine Klagewelle anrollt. Weil sich inter- oder transsexuelle Menschen diskriminiert sehen durch die klassische Unterteilung in männliche und weibliche Klassen. Wie wichtig manchem Senioren- beziehungsweise Hobby-Läufer die Ergebnisliste oder eben die Formulierung der Ausschreibung ist, obwohl es nicht um Olympiagold geht, weiß man aber nur zu gut in der Volkslauf-Szene. Und die herkömmlichen Ausschreibungen sind sozusagen nicht mehr so ganz auf der Höhe der Zeit.

    Matthias Reick hat nach der Berliner Anfrage selbst in Berlin nachgefragt, und zwar bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Auf Grundlage der ADS-Empfehlung hat er einen Offenen Brief verfasst, eine Art Empfehlung für Laufveranstalter. Kernpunkt: ein Sternchen. Die Offenheit der Kategorien, bislang M wie männlich und W wie weiblich, könnte durch M* beziehungsweise W* gekennzeichnet werden. Inter- und Transsexuellen wäre es freigestellt, in welcher Kategorie sie starten. Sieger der Klasse M35 wäre fortan Sieger der Klasse M*35. Ausschreibungen für Volksläufe hätten fortan, ähnlich wie bereits seit Längerem die meisten Stellenausschreibungen, das Sternchen, das nichtbinäre Personen einbeziehen soll. Nichtbinär: Menschen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zweifelsfrei zuzuordnen sind, oder zugeordnet werden wollen. 

    Die ADS rät, dass im Breitensport für eine Einstufung in die entsprechende Kategorien eine Glaubhaftmachung genügen müsse. Ein sogenanntes „unerwünschtes Genderdoping“ trete hier wohl hinter der Diskriminierung durch eine pauschale Einstufung als „männlich“ zurück. Sozusagen in Kauf zu nehmen wäre der theoretisch mögliche Fall, dass ein Mann mit der unwahren Angabe, sich als Frau zu fühlen, den Volkslauf in der W*-Klasse gewinnt. Würde der Mann anschließend, was auch im Breitensport durchaus vorkommen kann, von der Nationalen Doping-Agentur (Nada) kontrolliert werden, hätte er allerdings ein Problem. Die Ächtung in der Szene wäre ihm sowieso gewiss.

    Ächtung, gespeist durch Unverständnis, könnte jedoch auch ganz ohne Gender-Betrug ein gewisses Problem werden. Matthias Reick kann aus der Senioren-Leichtathletik von einer Sprinterin berichten, die einst ein Sprinter war. Um die 10,3 Sekunden sei er über 100 Meter gelaufen. Nicht schnell genug für Usain Bolt, aber schneller als jede Frau. Dann der Prozess der Geschlechtsumwandlung. Passeintrag: Frau. Testosteronwert: unten. Konstant über Jahre im Bereich einer Frau. Weibliches Aussehen, keine 10,3 mehr, aber im Spitzenbereich der Altersklasse. Rechtlich als Frau anerkannt, startberechtigt nach den Regularien der Nada. Als sie im Kreis der besten deutschen Senioren-Sprinterinnen auftauchte, fehlte zunächst die Akzeptanz. Konkurrentinnen wollten nicht zusammen mit ihr in einer Staffel antreten, die Deutschland auf einer internationalen Senioren-Meisterschaft vertreten sollte. Laut Matthias Reick musste viel erklärt, beschwichtigt und deeskaliert werden. Schlussendlich sei die Athletin als Person und innerhalb ihrer Genderidentität integriert worden, man freute sich gemeinsam über Staffel-Erfolge.

    Eine Geschlechter-Kategorisierung werde zunächst nicht isoliert im Sport vorgenommen, sagt Reick. Sie entspreche einer gesellschaftlichen Verständigung. Gegebenenfalls einer gerichtlich zu klärenden. Der Sport werde sich einordnen und weiterentwickeln. „Unter Abwägung der Sicherstellung eines überwiegend als für alle Beteiligten fair empfundenen Wettkampfgeschehens“, sagt der Arzt und Sportfunktionär.  Die Leichtathletik sei Teil dieses Prozesses. Im Fall Caster Semanya, die bei den letzten Olympischen Spielen über 800 Meter vor zwei Läuferinnen mit ebenfalls hohen Testosteronwerten siegte, wird längst nicht mehr vor den Sport- oder ordentlichen Gerichten gestritten. Diese hatten World Athletics in allen Instanzen Recht gegeben.  Inzwischen klagt Caster Semanya  - mit Unterstützung der südafrikanischen Regierung  - vor dem EuGH, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für Menschenrechtsverletzungen.

    Zur Sache

    Das Berliner Modell

    2019 ging der Berliner Fußball-Verband neue Wege. Auf dem Verbandstag wurde Antrag Nummer 53 gestellt, der zum Juli 2020 in Kraft trat. Es ging um das Spielrecht für trans-und intergeschlechtliche Menschen. Ist im behördlichen Personenstandseintrag  „divers“ oder etwas Anderes als „männlich“ oder „weiblich“ vermerkt, kann die betreffende Person sich entscheiden, ob sie bei den Männern beziehungsweise Jungen oder den Frauen beziehungsweise Mädchen mitspielen möchte. „Die Spielberechtigung bleibt während ärztlich begleiteter geschlechtsangleichender Maßnahmen der Person bestehen“, heißt es im Antrag. Nur ein erneuter Wechsel nach einer Festlegung sei nicht vorgesehen, sagt Christian Rudolph. Er ist sowohl im Berliner als auch im deutschen Verband Ansprechpartner für Vielfalt und Fragestellungen zum 2018 vom Gesetzgeber legitimierten dritten Geschlecht. Seines Wissens nach war der Berliner Verband der erste, der eine solche Spielberechtigung eingeführt hat. Inzwischen hat auch der Deutsche Hockey-Bund eine ähnliche Richtlinie herausgegeben. 

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    Leserkommentare
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    adagiobarber am 14.04.2021 20:59
    gut ...

    wir wissen, man/frau lernt nie aus.

    bei der belebung des walls ... schon vor jahren initiiert ... ist bislang noch ...
    Länder kritisieren Ausgangssperren der Bundes-Notbremse
    IhrenNamen am 14.04.2021 20:57
    @MaxHeinken auch draußen gelten die seit Monaten bekannten Regeln, und da sind sie sogar weit besser zu kontrollieren!

    Das kann also ...
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