
Düwel war am 31. August bei Union beurlaubt worden, nachdem das Team in den ersten sechs Pflichtspielen des Jahres sieglos blieb. Sein Vertrag lief ursprünglich bis 2017. Düwel hatte im Sommer 2014 sein Amt bei Union angetreten und mit dem Team in der abgeschlossenen Saison der 2. Bundesliga den siebten Platz belegt.
Vor dem Gericht geht es nun um die Höhe der Abfindung. Hätte Düwel innerhalb von drei Wochen keine Klage eingelegt, wäre die Kündigung von ihm akzeptiert worden. Die erste Verhandlung vor Gericht dient nun dazu, Probleme zu klären und zu prüfen, ob eine gütliche Einigung zwischen beiden Seiten möglich ist.
"In Verfahren vergleichbarer Art ist häufig eine gütliche außergerichtliche Einigung erzielt worden", sagte Martin Dreßler, der Pressesprecher des Berliner Arbeitsgerichts, der Deutschen Presse-Agentur. Berlin (dpa)
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