
„Nein. Es ist seit 2017 die noch immer gültige Linie, bei Zuschauerfehlverhalten im Stadion primär gegen die Täter vorgehen zu wollen“, schrieb der Verband auf seiner Homepage. „Das Sportgericht und der Kontrollausschuss können die Täter aber oft nicht selbst ermitteln und fast nie auf direktem Wege gegen Zuschauer vorgehen, da diese oftmals keine Mitglieder des Verbandes sind und auch keine Tickets beim Verband gekauft haben“, hieß es ergänzend.
Das DFB-Sportgericht hatte vor einer Woche wegen wiederholter Beleidigungen gegen Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp seine Bewährung widerrufen und Borussia Dortmund für zwei Jahre für Gastspiele bei den Kraichgauern ausgeschlossen. Fans beschwerten sich daraufhin vehement mit der Begründung, der DFB habe die Kollektivstrafen ausgesetzt. Der DFB begründete nun: „Das Sportgericht verhängt in der Regel zunächst Geldstrafen gegen den Verein, die Satzung erlaubt Geldstrafen bis maximal 250.000 Euro. Zuschauerausschlüsse sind immer nur das letzte Mittel.“ (dpa)
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