Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich seit Donnerstag ein 37 Jahre alter Mann aus Delmenhorst in einer Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Dort will der Angeklagte ein Urteil des Delmenhorster Amtsgerichtes ungeschehen machen. Das hatte den 37-Jährigen in einem ersten Prozess um die Sache zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Doch der Angeklagte will nicht in den Bau.
Hintergrund des Verfahrens ist ein handfester Nachbarschaftsstreit, den aber der Angeklagte den Feststellungen zufolge allein zu verantworten habe. Die Attacke des Angeklagten gegen den Nachbarn gipfelten darin, dass der 37-Jährige seinem Nachbarn einen Baseballschläger auf den Kopf gehauen haben soll. Schon zügig nach seinem Einzug hätte es mit dem Angeklagten Ärger gegeben, sagte der Nachbar aus. Dieser habe unter anderem und wiederholt Zigaretten bei ihm geschnorrt.
Der Nachbar will dann dem Angeklagten klar zu verstehen gegeben haben, dass das so nicht weitergehe. Nun soll der Ärger mit dem 37-Jährigen noch größer geworden sein. Den Feststellungen des ersten Urteils zufolge sei es nun nämlich von Seiten des Angeklagten zu ständigen Pöbeleien gekommen. Am Tattag wollte der Nachbar schließlich ein klärendes Gespräch mit dem Angeklagten führen. Er klingelte an dessen Tür – und bekam daraufhin mit einem Baseballschläger einen Schlag auf den Kopf.
Im Gerichtssaal verhielt sich der Angeklagte zu Beginn der Berufungsverhandlung am Donnerstag äußerst ruhig, fast teilnahmslos. Das änderte sich allerdings, als besagter Nachbar Pauf der Zeugenbank Platz nahm. Jetzt verhielt sich der Angeklagte zunehmend unruhiger. Der Nachbar erklärte auf Nachfrage des Richters, dass sich die Pöbeleien durch den Angeklagten auch nach dem Vorfall mit dem Baseballschläger fortsetzen würden. Die Prozessbeteiligten wollten daraufhin nicht ausschließen, dass der Angeklagte unter einer Impulskontrollstörung leiden könnte. Deswegen soll der Delmenhorster nun psychiatrisch begutachtet werden, ehe die Kammer ein Urteil spricht.