Es war heimtückischer Mord in voll schuldfähigem Zustand und das gleich zweimal aufs Brutalste. Im Delmenhorster Doppelmordprozess ist der Angeklagte jesidischen Glaubens aus Delmenhorst am Freitag zu einer lebenslangen Gesamt-Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichts unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann stellte darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis unmöglich macht. Damit bestätigte die Kammer den Antrag der Staatsanwaltschaft.
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