Im Doppelmordprozess gegen einen 34-Jährigen aus Delmenhorst vor dem Landgericht Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft am Freitag auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert. Außerdem müsse die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, sagte der Staatsanwalt. Als Mordmerkmale nannte er niedrige Beweggründe und Heimtücke. Beide Opfer habe der Angeklagte ohne Vorwarnung attackiert, für sie seien die Angriffe völlig unvorhersehbar gewesen. „Es war eine Tat auf Grundlage eines verletzten Ehrgefühls“, sagte der Staatsanwalt.
Der Verteidiger sah dagegen keine Mordmerkmale und plädierte auf Totschlag in zwei Fällen. Er forderte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Angeklagte habe unter einem krankhaften Eifersuchts- und Verfolgungswahn gelitten. Dadurch sei seine Steuerungsfähigkeit gemindert gewesen. „Letztlich war der Wahn der Auslöser für die Taten“, sagte er.
In dem Prozess muss sich ein Iraker seit März dafür verantworten, am 3. Oktober 2021 einen 23-jährigen Mann in einer Bar in Delmenhorst mit 29 Messerstichen getötet zu haben. Der Angeklagte hatte ihn fälschlich für den Geliebten seiner nach jesidischem Recht geheirateten Frau gehalten. Nach der Tat fuhr er in die Wohnung, in der er mit seiner Frau und den drei Kindern lebte. Dort stach er 21-mal im Beisein der Tochter auf die 27-Jährige ein, sie starb später im Krankenhaus. Noch am Freitagnachmittag sollte das Urteil gesprochen werden.