Landkreis Oldenburg. Maria Langfermann, Leiterin der unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Oldenburg, hat sich gestern auf den Weg nach Hannover gemacht. Dort hat sie dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung eine Stellungnahme zum neuen Landesraumordnungsprogramm (LROP) für Niedersachsen vorgelegt.
Im Gepäck hatte sie einige Anliegen, die auch die Mitgliedsgemeinden betreffen und die der Landkreis so nicht im LROP stehen lassen möchte. Bereits auf der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses wurde ausführlich über die Pläne des Landes diskutiert. Zum einen sieht das LROP eine Ausweisung für ein Sandabbaugebiet in Ort-holz vor. In der Samtgemeinde Harpstedt gibt es zu diesem Thema zwei verschiedene Meinungen. Während die Samtgemeinde eine Ausweisung befürwortet, hat sich die Gemeinde Prinzhöfte dagegen ausgesprochen. Diesem Beschluss hat sich der Umweltausschuss angeschlossen und soll nach Vorstellung des Landkreises somit aus dem LROP genommen werden.
Langfermann machte den Politikern allerdings deutlich, dass dieser Punkt eventuell nicht aus dem Programm gestrichen wird. 'Denn es handelt sich bei dem Vorhaben um ein für den Abbau geeignetes Abkommen erster Ordnung', sagte sie.
Einigkeit herrschte unter den Ausschussmitgliedern bei der geplanten 380 Kilovolt-Leitung zwischen Ganderkesee und St. Hülfe bei Diepholz. Die beteiligten Kommunen Ganderkesee, Prinzhöfte, Colnrade und die Samtgemeinde Harpstedt fordern gemeinsam, dass die Leitung auf der gesamten Strecke in der Erde verlegt sollte. Die bisherigen Planungen sehen allerdings nur eine Erdkabelverlegung in der Gemeinde Ganderkesee vor.
Da in diesem Fall das Bundesgesetz das niedersächsische Erdverkabelungsgesetz überlagern könne, dämpfte Langfermann auch hier die Hoffnungen der Politiker. 'Wir wollen aber erreichen, dass die Leitung auf mindestens 55 Prozent der Strecke in der Erde verlegt wird', sagte sie.
Durch das LROP wird die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung in Niedersachsen dargestellt. Allerdings haben die Kommunen die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben. Werden diese jedoch nicht berücksichtigt, sind die Vorgaben für die Landkreise bindend.