Die Tat ist über zwölf Jahre her. Im Oktober 2003 wurde Mustafa Tütüncü, der sich in Delmenhorst als Vorsitzender des KSV Hicretspor engagierte (ihm zu Ehren gibt es in der Stadt auch ein Gedenkturnier) in einer Hamburger Wohnung ermordet. Viele Jahre lang lief sein Mörder frei herum. Erst nachdem die Ermittler den Fall noch mal neu aufgerollt hatten, verhafteten sie vor zwei Jahren einen Tatverdächtigen. Der Mann wurde am gestrigen Dienstag nun vor dem Hamburger Landgericht für die Tat verurteilt. Wegen heimtückischen Mordes muss der 46-Jährige lebenslang ins Gefängnis.
Mustafa Tütüncü hatte damals beruflich mit gebrauchten Paletten gehandelt und häufig in Hamburg zu tun, weshalb er sich dort ein kleines Appartement gemietet hatte. Nach Überzeugung des Gerichts drang der Täter damals gemeinsam mit einem Komplizen in Tütüncüs Zweitwohnung in Hamburg-Harburg ein, um den Liebhaber seiner Frau aus dem Weg zu räumen. Der 46-Jährige versetzte dem damals 38-jährigen Delmenhorster mehrere Messerstiche, während er schlief. Tütüncü gelang es noch, aus der Wohnung zu flüchten, bevor ihm der Täter weitere Stiche sowie eine Schnittverletzung am Hals zufügte. 28 sollen es insgesamt gewesen sein.
Bereits nach der Tat war er in Verdacht geraten, dem 46-Jährigen konnte aber nichts nachgewiesen werden. Freunde gaben ihm ein falsches Alibi. Das Ermittlungsverfahren wurde Anfang 2006 zunächst eingestellt, sechs Jahre später nahmen es die Beamten wieder auf. Die neuen Ermittlungen waren durch die Aussage eines anonymen Informanten in Gang geraten. Dieser meldete sich im Jahr 2012 und teilte den Behörden mit, dass der Mittäter ihm von der Tat berichtet habe. Die Polizei nahm den Fall, der dann auch in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ geschildert wurde, wieder auf, sogar ein verdeckter Ermittler kam zum Einsatz. Ende September 2014 wurde der Angeklagte verhaftet, er bestritt aber zunächst sämtliche Vorwürfe.
Während des fast einjährigen Prozesses tauchte unverhofft eine wichtige Zeugin auf: Die Schwester des Komplizen, der bereits 2006 nach einem Unfall in der Türkei starb, saß auf der Zuhörerbank, die Verteidigung des Angeklagten gab dem Richter einen Hinweis. Das Gericht vernahm sie mehrfach. Die Frau konnte genau wiedergeben, was ihr Bruder ihr nach der Tat gebeichtet hatte. Daraufhin brach auch der Angeklagte sein Schweigen und legte ein Teilgeständnis ab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann Revision einlegen. „Das werden wir sehr sorgsam überlegen“, sagte sein Verteidiger.
CS·DPA
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