Die Tierrechtsorganisation „Peta“ hat bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Anzeige gegen den Ganderkeseer Angelverein erstattet. Die Tierschützer werfen den Anglern vor, dass es sich beim 24-Stunden-Angeln um ein Wettfischen gehandelt habe.
Die Tierrechtsorganisation „Peta“ hat bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Anzeige gegen den Ganderkeseer Angelverein „Ahnbek 73“ erstattet. Die Tierschützer werfen den Anglern vor, dass es sich beim 24-Stunden-Angeln am 23. und 24. Juli am Sielingsee in Hohenböken um ein Wettfischen gehandelt habe, das gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Die Angler bestreiten die Vorwürfe vehement.
Zahlreiche Fische seien Ende Juli beim 24-Stunden-Angeln am Sielingsee getötet worden, heißt es in einer Peta-Mitteilung. Laut Ankündigung hätten die Teilnehmer für die unterschiedlichen Fischarten jeweils eine unterschiedliche Punktezahl erzielen können. Gefischt worden sei in jener Nacht mit drei Ruten. Die Tierrechtsorganisation habe außerdem einen anonymen Hinweis erhalten, demzufolge bei der Veranstaltung auch lebende Köderfische zum Einsatz gekommen und die Fische über Nacht in Setzkeschern gehalten worden seien, was streng verboten sei. Zudem würde der Verein in diesem Jahr noch zahlreiche weitere Wettveranstaltungen am Hohenbökener See planen.
„Das ist von vorne bis hinten erlogen“, sagt dagegen Karsten Winkelmann, Vorsitzender des Angelvereins Ahnbek 73. Keineswegs habe es sich beim 24-Stunden-Angeln um einen Wettbewerb gehandelt. Stattdessen habe an jenem Wochenende ein sogenanntes „Hegefischen“ stattgefunden: „Die Fische wurden gefangen, vermessen und auf Krankheiten kontrolliert.“ Und anschließend seien zumindest die meisten von ihnen auch wieder ins Wasser gesetzt worden. Winkelmann: „Auch die Behauptung, dass zahlreiche Fische getötet worden seien, stimmt also nicht.“ Völlig haltlos sei der Vorwurf, dass die Aktiven lebende Köderfische eingesetzt und Fische über Nacht in Setzkeschern gehalten hätten. „Dabei handelt es sich um pure Unterstellungen“, erklärt Winkelmann.
Die Tierrechtsorganisation sieht in dem betreffenden 24-Stunden-Angeln einen Verstoß gegen den Paragraphen 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes, weil die Tötung der Tiere ohne einen gerechtfertigten Grund im Sinne des Gesetzes erfolgt sei. Laut Kommentar zum Tierschutzgesetz müsse der alleinige Grund des Angelns im Nahrungserwerb liegen. Die Tierrechtsorganisation verweist in ihrer Anzeige zudem auf Verfügungen der Staatsanwaltschaften Münster und Würzburg aus den Jahren 2014 und 2015, in denen ebenfalls ausdrücklich festgestellt werde, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handele – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt werde. Daher hat Peta nun bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Anzeige gegen alle Teilnehmer der Angelveranstaltung erstattet. Nach Auskunft Winkelmanns haben an jenem Wochenende drei Vereinsmitglieder ihre Angelruten ausgeworfen.
Fänge in Listen dokumentiert
Der Angelverein Ahnbek 73 besteht – wie aus dem Namen ersichtlich – seit 1973 und hat gegenwärtig etwa 50 Mitglieder. Wie Winkelmann berichtete, würden die Aktiven etwa alle zwei Jahre Jungfische in den See einsetzen, um die Bestände aufzufüllen – hauptsächlich Karpfen, Schleien, Zander und Hechte. Die Mitglieder müssen gefangene Fische, die sie zum Verzehr mit nach Hause nehmen, dokumentieren. Anhand der entsprechenden Fanglisten würde dann entschieden, welche Fische eingesetzt werden würden.
Carolin Castagna, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg, bestätigte auf Nachfrage den Eingang der entsprechenden Anzeige der Tierschutzorganisation. Die Staatsanwaltschaft werde nun zunächst prüfen, ob ein Anfangsverdacht wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vorliege. Dann müssten gegebenenfalls weitere Ermittlungen folgen. Ob es dazu kommt, sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber noch völlig unklar.
Natürlich stellt sich die Frage, warum ausgerechnet der Angelverein Ahnbek ins Visier der Tierrechtsorganisation geraten ist. Nach Winkelmanns Erkenntnissen hat ein ehemaliges Mitglied nach internen Differenzen den Verein bei Peta angeschwärzt. Dies habe der Betreffende auch zugegeben. Von einer Gegenanzeige wegen Verleumdung will der Vorsitzende aber zunächst absehen. „Wir gehen davon aus, dass die ganze Sache im Sande verläuft.“