Über die Entscheidung im Rechtsstreit zwischen dem Postenhandel-Nord und der Stadt informierte der Fachbereichsleiter Planen und Bauen, Fritz Brünjes, in der gemeinsamen Sitzung von Bau- und Umweltausschuss am Dienstag dieser Woche. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies die Beschwerde der Gebrüder Pawlowski gegen das Verkaufsverbot von Sonderposten an der Nienburger Straße zurück.
Pawlowskis planten ihren Umzug vom Jute-Center in einen leeren Baumarkt in Stickgras, um dort ihre Sonderverkäufe abhalten zu können. Dagegen wandte sich das Rathaus, denn am Stadtrand dürften keine zentrumsrelevanten Waren verkauft werden. Der Stadtrat habe ein Einzelhandelsentwicklungskonzept beschlossen, um die Läden in der Innenstadt zu schützen. Das Papier diene der Verwaltung als baurechtliche Handlungsgrundlage. Die Betreiber des Postenhandels hatten für ihre Beschwerde angeführt, ihr Sortiment wäre von der Baugenehmigung des vormaligen Gebäudenutzers gedeckt, sie warfen der Stadt außerdem vor, das Verkaufsverbot zu kurzfristig zum Eröffnungstermin und ohne Inaugenscheinnahme ausgesprochen zu haben.
Das Oberverwaltungsgericht sieht die Stadt in beiden Punkten im Recht: Das Sortiment sei erstens nicht durch eine frühere Baugenehmigung gedeckt. Zweitens habe eine Bauaufsichtsbehörde „beim Vorliegen baurechtswidriger Zustände regelmäßig einzuschreiten“, auch ohne weitere Abwägung.
Christoph Pawlowski wollte auf Nachfrage des DELMENHORSTER KURIER keine Stellungnahme abgeben.