
Bei der Prüfung der Belege ihrer Verwaltung sollte die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) checken, ob auch alle Beschlüsse umgesetzt wurden. Das lasse sich anhand der Belege etwa zu Handwerkerleistungen nämlich gut nachvollziehen, erklärt Kerstin Roux, Rechtsberaterin beim Verband Wohnen im Eigentum in Bonn. Gut ist es, wenn die Verwaltung
jeder Rechnung Vermerke oder Hinweise auf Auftragskopien beilegt. So lässt sich schlüssiger nachvollziehen, welche Leistung hinter den Kosten steht.
Die regelmäßige Prüfung aller Belege wie Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge und Kostenvoranschläge ist eine der Pflichten des Verwaltungsbeirats. Sie muss mindestens einmal im Jahr erfolgen. Werden dabei Fehler aufgedeckt oder zeigen sich Ungereimtheiten, muss die Verwaltung diese erklären, Unterlagen vervollständigen oder Fehler korrigieren. Ist das nicht möglich, kann die Eigentümerversammlung die Genehmigung der Jahresabrechnung ablehnen. Die Folge: Jeder Eigentümer kann die Abrechnung anfechten.
TMN
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