
Vermieter können nicht alle Ausgaben auf ihre Mieter abwälzen. Allerdings komme es immer wieder vor, dass einmalige Ausgaben wie etwa das Fällen eines Baumes oder die Anschaffung von Gartengeräten als Betriebskosten abgerechnet werden, erklärt der Mieterverein München. Das sei allerdings nicht zulässig.
Denn zu den Betriebskosten zählten nur Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Mieter sollten daher ihre Betriebskostenabrechnung genau unter die Lupe nehmen. Im Zweifel könnten sie den Vermieter auffordern, entsprechende Belege offenzulegen. (dpa/tmn)
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