
Wer ein solches Angebot in Anspruch nehmen möchte, hat zunächst Gelegenheit, die Halle einem kritischen Blick zu unterziehen, um sicher zu gehen, dass Tore, Schlösser und Boxenwände auch stabil sind. Zudem sollte das Gebäude überwacht und – möglichst rund um die Uhr – zugänglich sein. Die Gebühr für den Lagerraum richtet sich meist nach dessen Grundfläche oder dem zur Verfügung stehenden Raumvolumen. Üblich ist eine monatliche Abrechnung, allerdings kann der Vertrag mehrmonatige Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristenvorschreiben. Auch die Versicherung der eingelagerten Güter sollte vor Vertragsabschluss geklärt werden. Besteht eine eigene Hausratversicherung, muss die Versicherungsgesellschaft über die Einlagerung informiert werden. Eine Liste der verstauten Gegenstände mit Fotos hilft dabei, wenn nötig, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen.
Wer Möbel einlagern möchte, sollte diese sorgfältig verpacken, um sie vor Schäden zu schützen. Kommt hierbei Klebeband zum Einsatz, ist besondere Vorsicht geboten. Denn dies sollte niemals direkt auf den Möbeln haften, da die Oberfläche hierdurch schnell beschädigt werden kann. Spiegel, Bilder und ähnlich empfindliche Objekte gilt es, möglichst in Luftpolsterfolie zu verpacken. Kühlschränke sollten sauber, leer und trocken sein sowie mit leicht geöffneter Tür deponiert werden, um Schimmelbildung vorzubeugen. Bei der Einlagerung gilt: Die schweren Teile kommen nach unten, darauf können beispielsweise einige Umzugskartons Platz finden. Ist das Hab und Gut untergebracht, zählt vor allem eines: das Gefühl, dass alles in guten Händen ist.
HEJ
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