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Ein Urteil mit Tiefgang

02.07.2015 0 Kommentare

Es geht um keine Kleinigkeit. Nicht weniger als 122 Kilometer Unter- und Außenweser müssten ausgebaut werden, damit auch die Schwergewichte unter den Containerschiffen die Häfen in Bremerhaven, Brake und Bremen ansteuern können.

  • Die dortigen Containerhäfen stehen in Konkurrenz mit den Giganten der Branche, wie etwa dem größten Umschlagplatz Europas überhaupt, dem niederländischen Rotterdam. Um sich gegen derartige Konkurrenten behaupten zu können, brauchen sie die Weservertiefung. Am Mittwoch hat, jedenfalls nach Meinung der meisten Beobachter, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg dieses Vorhaben zumindest deutlich erschwert.

    Denn die Richter haben in ihrem Urteilsspruch festgelegt, dass eine Verschlechterung der Wasserqualität nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Mit genau dieser Frage hatte sich zuvor das Leipziger Bundesverwaltungsgericht an den EuGH gewandt. Seit 2000 regelt die sogenannte Wasserrahmenrichtlinie den Schutz der europäischen Gewässer, Seen und Flüsse. Sie verpflichtet die 28 Mitgliedstaaten, keine Bauprojekte zuzulassen, die eine Verschlechterung der Wasserqualität zur Folge haben könnten. Mehr noch: Bis Ende 2015 sollen Europas Süßwasservorkommen sogar stärker geschützt und ihr ökologischer Zustand verbessert werden.

    Die aktuelle juristische Auslegung dieser Richtlinie könnte nun die geplante Weser-(und womöglich auch Elb-)Vertiefung gefährden – macht sie aber nicht unmöglich. Zum einen, weil der EuGH in seinem Urteil deutlich gemacht hat, dass man „nicht über den nationalen Rechtsstreit“ entscheide. Zum anderen haben die Richter eine Hintertür offengelassen: So soll eine Verschlechterung der Wasserqualität dann erlaubt sein, wenn sie den „Klassenerhalt“ eines Gewässers nicht gefährdet. Für die Beurteilung des ökologischen Zustands von Gewässern hat die Union nämlich fünf Klassen festgelegt, die von „sehr gut“ über „gut“, „mäßig“ und „unbefriedigend“ bis zu „schlecht“ reichen. Verboten sind demnach nur solche Bauprojekte, die dazu führen würden, dass das betroffene Gewässer heruntergestuft werden müsste.

    Zudem hat der EuGH erwähnt, dass Ausnahmen zulässig seien – ist in seiner Urteilsverkündung allerdings nicht weiter darauf eingegangen, wie diese definiert sind. Ein Sprecher des Gerichts sagte dieser Zeitung auf Anfrage, dass dies zu prüfen wiederum Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts sei. Einen Hinweis darauf, wann eine Sondergenehmigung möglich sein könnte, bietet aber die Richtlinie selbst. Darin heißt es, das geplante Projekt müsse von „übergeordnetem öffentlichen Interesse“ sein. Hans-Dietrich Witte, Präsident der Generaldirektion des Bundesamts für Wasser- und Schifffahrtverwaltung, hält den Ausbau der Weser jedenfalls „auch nach den jetzt vorliegenden Maßstäben für möglich“. Allerdings müssten dabei Umweltschutzauflagen eingehalten werden. Wenn eine Ausnahme zulässig sei, sollten Gegenmaßnahmen Ausgleich schaffen, „um die negativen Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers zu mindern“.

    Diese negativen Auswirkungen wären im Fall der Weser nicht unerheblich: Schließlich soll das Flussbett der Außenweser um einen Meter vertieft werden, damit auch voll beladene Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,80 Metern in Bremerhaven einlaufen können. Bislang können das lediglich Frachter mit bis zu 12,80 Metern Tiefgang tun. Zwischen Bremerhaven und Brake sollen künftig Schiffe mit bis zu 12,80 Metern gemessen von der Wasserlinie bis zum Kiel fahren können. Derzeit ist das nur Frachtern mit bis zu 11,90 Metern Tiefgang möglich, für den weiteren Abschnitt bis Bremen sogar nur solchen mit bis 10,70 Meter Tiefgang. Damit in der Hansestadt künftig wenigstens Schiffe bis 11,10 Meter Tiefgang einlaufen können, müsste die Weser zwischen Brake und Bremen zumindest um weitere 70 Zentimeter ausgehoben werden. Und selbst dann braucht es Flut, damit die großen Schiffe nicht im Flussbett stecken bleiben.

    Die geplanten Anpassungsmaßnahmen seien deshalb dringend geboten, mahnt der Vorstand des Wirtschaftsverbands Weser, der frühere Bremer Bürgermeister Klaus Wedemeier: Nur so könnte der Verkehr auf den Straßen entlastet werden. Ohne das Bauprojekt könne „die Wettbewerbsfähigkeit der Seehäfen an der Weser“ nicht mehr gewährleistet werden, fürchtet Wedemeier.

    Der Geschäftsführer des Wirtschaftsverbands Weser, Ralf Rüdiger Heinrich, beklagt, dass die Rahmenbedingen für den Logistikstandort Bremen seit Jahren nicht so seien wie eigentlich erforderlich. „Die Wettbewerbsposition im Vergleich zu Rotterdam“ sei ohne mehr Tiefgang kaum zu verteidigen. Laut einer Untersuchung des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik müssten Bremen und die Region ohne Weservertiefung mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten rechnen: Langfristig würden andere Umschlagplätze bevorzugt, mit jeder verlorenen Million Containereinheiten könnten bis zu 4000 Jobs gestrichen werden. Derzeit leben etwa 78 000 Menschen an der Weser von der Branche.

    Rechnet man die Auswirkungen auf flussnahe private Unternehmen hinzu, könnte die Bilanz sogar noch deutlich verheerender ausfallen, fürchtet die Europaabgeordnete Gesine Meißner (FDP). Viele Unternehmen könnten bei einer ausbleibenden Flussvertiefung gezwungen sein zu schließen. Mit der Intention der EU, die Umwelt besser zu schützen, „haben wir möglicherweise ein Regelwerk geschaffen, dass Unternehmen daran hindert, ihre Arbeit zu machen“, gesteht sie.

    Auch die FDP-Abgeordnete glaubt aber nicht, dass der Weser-Vertiefung etwas im Weg stehen könnte: Die Angst, dass mit der strengen Auslegung der Richtlinie gar keine Eingriffe in die Wasserverkehrswege mehr möglich seien, hält sie jedenfalls für unbegründet. Eine Region, die derart von der Schifffahrt abhängig sei, müsse für eine Ausnahmegenehmigung infrage kommen: „Das Bundesverwaltungsgericht wird wohl zustimmen.“

    Das scheint man inzwischen auch in der EU-Kommission zu befürchten. Aus Brüsseler Kreisen ist zu hören, dass die Wasserrahmenrichtlinie bald auf ihre „Praxistauglichkeit“ hin überprüft werden solle. Kommissionspräsident Jean-Claude Junckers oberstes Ziel ist eine funktionierende Wirtschaft. Bremsklötze will er möglichst aus dem Weg räumen. Bis zu einem neuen Gesetz könnte es aber noch ein langer Weg sein, denn zuvor würden Mitgliedsstaaten und Unternehmen befragt werden. Ein Zeitfenster gibt es dafür – noch – nicht (EuGH-Urteil: Aktenzeichen C-461-13).

    Frank Barre lebt mitten in dem Fluss, der ausgebaggert werden soll. Sein Zuhause auf der Insel Harriersand ist eigentlich 40 bis 50 Meter von der Weser entfernt, „manchmal aber auch nur fünf“, wie er erzählt. Bei Hochwasser kann er jetzt schon direkt aus dem Küchenfenster auf die Wellen schauen. Bei einer weiteren Vertiefung des Flusses, fürchtet Barre, werde die Strömung noch schneller: „Dann ist die Weser nicht mehr zu halten.“

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