
Der 27-Jährige muss für elf Jahre in Haft.
Die komplett in schwarz gekleidete 23-jährige Mutter des Jungen, die als Nebenklägerin im Prozess auftritt, bricht in Tränen aus. Während der gesamten Urteilsverkündung weint und schluchzt sie bitterlich, vergräbt ihren Kopf unter ihren Armen oder blickt verzweifelt ins Leere. Auch unter den Zuschauern fließen zahlreiche Tränen. Am Montag wäre Tayler zwei Jahre alt geworden.
Rückblende: Am 12. Dezember 2015 wird der kleine Junge in die Notaufnahme des Universitätsklinikums Eppendorf gebracht. Der Angeklagte habe Tayler zuvor massiv und gewaltsam „zehn bis 15 Mal geschüttelt“, begründet die Vorsitzende Richterin Petra Wende-Spors ihr Urteil. Die Verletzungen seien so stark gewesen, dass sich die Netzhaut seiner Augen bereits abgelöst habe, heißt es in der Urteilsverkündung weiter. Es kommt zu einem kurzzeitigen Atemstillstand. Danach setzt bei Tayler eine Schnappatmung ein und er krampft am ganzen Körper. Trotz dieser lebensbedrohlichen Symptome ruft der Stiefvater keinen Notarzt, sondern wartet, bis seine Lebensgefährtin vom Einkaufen zurück ist.
Nach Drängen der Mutter alarmiert er schließlich die Rettungskräfte. Während des Telefonates habe der Angeklagte die Symptome des Jungen „völlig ruhig und kontrolliert“ geschildert, während die Mutter aufgelöst gewesen sei und geweint habe. Gegenüber den Rettungssanitätern habe der Angeklagte „einen kühlen, distanzierten Eindruck“ gemacht, heißt es in der Urteilsbegründung weiter.
In einer Notoperation im Krankenhaus wird Tayler ein Teil seines Schädelknochens entfernt, um den Hirndruck zu reduzieren. Dies kann ihn jedoch nicht mehr retten. Laut Strafkammer sei „zweifelsfrei festzustellen, dass es der Angeklagte war, der für den Tod verantwortlich ist“, sagt die Vorsitzende Richterin. Zudem habe er den Tod des kleinen Jungen billigend in Kauf genommen.
Bereits kurz nach Beginn der Beziehung zwischen dem Angeklagten und der Mutter von Tayler im Sommer 2015 werden bei dem Jungen ein Schlüsselbeinbruch sowie mehrere Hämatome festgestellt. Wegen des Verdachts auf Kindesmisshandlung wird das Jugendamt informiert und Tayler in einer Pflegefamilie untergebracht. Der Junge wird jedoch kurz darauf der Mutter zurückgegeben. Danach kommt zweimal die Woche ein Sozialarbeiter zu der Mutter nach Hause, um nach dem Rechten zu sehen – zuletzt einen Tag vor der Tat. Auch das Verhältnis des Angeklagten zu seinen zwei eigenen Kindern sowie des älteren Bruders von Tayler sei häufig angespannt gewesen, sagt Richterin Petra Wende-Spors weiter. Er habe sie „streng und autoritär behandelt“ und sei unbeherrscht im Umgang mit ihnen gewesen.
Während der gesamten Urteilsverkündung zeigt der Angeklagte keinerlei Regung. Die Hände gefaltet, den Kopf darauf abgestützt, nimmt er das Urteil teilnahmslos entgegen. Bis zuletzt hat er die Tat bestritten. Nach der Einlieferung Taylers ins Krankenhaus habe er sich nicht einmal nach dem Zustand des Jungen erkundigt. An seinem Todestag sei er zudem in den Urlaub nach Spanien gefahren.
Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hingegen hatte auf Freispruch plädiert.
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