
Die Videoplattform Youtube muss nicht für von Nutzern hochgeladene Clips haften – steht aber in der Pflicht, für die Sperrung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu sorgen. Das ist das Ergebnis von drei Gerichtsentscheidungen im Dauerstreit zwischen der Google-Tochter und der Verwertungsgesellschaft Gema in Hamburg und München. Die beiden Seiten können sich seit Jahren nicht über die Vergütung von Rechteinhabern einigen, und versperren Nutzern in Deutschland den Zugang zu vielen Musikvideos. Bei den Verfahren ging es um Teilaspekte dieses Streits. Ein zentraler Knackpunkt – ob und wie viel Geld beim Abruf von Videos ohne Werbeeinnahmen fließen muss – war davon nicht betroffen.
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