
Der Hauptschüler hatte seiner Lehrerin auf dem Schulhof beim Außenunterricht eine Handgranatenattrappe vor die Füße geworfen und dabei „Allahu akbar“ (Gott ist groß) geschrien. Alle Umstehenden seien sehr erschrocken gewesen, berichtete ein Gerichtssprecher. Die Aktion brachte dem Schüler neben einer Klassenkonferenz und Strafen der Eltern eine Anklage wegen Störung des öffentlichen Friedens und Bedrohung ein.
Vor Gericht beteuerte der 15-Jährige, dass er keine islamistischen Motive habe und nur einen Scherz machen wollte. Youtube-Videos hätten ihn dazu inspiriert und Mitschüler in seinem spontanen Vorhaben bestärkt. „Das Gericht hat dem Jugendlichen klargemacht, wie gefährlich es ist, solche Scherze zu machen“, sagte ein Gerichtssprecher. Der Schüler sei sichtlich betroffen und beeindruckt gewesen: „Ihm ist inzwischen sehr klar, dass das eine ganz schlechte Idee war.“
Die Arbeitsstunden muss der nicht vorbestrafte Schüler binnen vier Wochen beim Projekt „Gelbe Karte“ für jugendliche Ersttäter ableisten. Mit diesen Auflagen stellte Jugendstrafrichter Edwin Pütz das Verfahren ein.
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