
Wegen einer Spendenaffäre lässt Brückmann sein Amt derzeit ruhen. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen nun entscheiden, ob sie der Empfehlung des Präsidiums folgen wollen und den Vorstandschef abberufen.
Befeuert wird die Sitzung durch ein Gutachten, das Brückmann selbst in Auftrag gegeben hat – und das ihn entlastet. 17 Seiten sind es allein, die sich mit der Spende an die Klitschko-Stiftung befassen und die belegen sollen, dass der Vorstandschef nicht unrechtmäßig gehandelt hat. Der Vorwurf: Im vergangenen Jahr soll der EWE-Chef 253 000 Euro an eine Stiftung des Boxprofis Wladimir Klitschko angewiesen haben, ohne den Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates darüber zu informieren. Auf Grundlage eines Gutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zur Spendenaffäre hatte das Präsidium Anfang Februar empfohlen, Brückmann als Vorstandsvorsitzenden abzuberufen. Auch die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat sich mittlerweile in diesen Fall eingeschaltet.
Das Papier, das Brückmann nun rehabilitieren soll und dem WESER-KURIER vorliegt, kommt zu einem komplett anderen Ergebnis: Demnach hat Brückmann seine Pflichten nicht verletzt. Der Gutachter Uwe Schneider, der an der Universität Mainz das Institut für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens leitet, schreibt: „Nach Ansicht des Gutachters begründet das Verhalten von Herrn Brückmann bei der Gewährung der Klitschko-Spende keinen wichtigen Grund, um den Anstellungsvertrag fristlos zu kündigen.“ Schneider erklärt, dass Brückmann konform nach einer bestehenden Spendenanweisung im Hause von EWE gehandelt habe. Demnach standen dem Vorstand als Spendenbudget 500 000 Euro zur eigenen freien Verfügung. Die neue Konzernanweisung bezüglich Spenden und Sponsoring sei erst zum 1. Juni 2016 in Kraft getreten.
Dieses Datum ist einer der Knackpunkte. Laut Schneiders Gutachten hat der Vorstandschef die Spende im März 2016 zugesagt, also zu einem Zeitpunkt, als die neue Richtlinie noch nicht galt. Überwiesen wurde das Geld allerdings erst im Oktober. Schneider bezieht sich in seiner Argumentation auf eine Übergangsregelung, die in der Konzernanweisung vermerkt sei. Demnach habe die neue Richtlinie erst für Spendenzusagen ab dem 1. Juni gegolten.
Ein weiterer Streitpunkt: die Höhe des Budgets, das Brückmann zum fraglichen Zeitpunkt zur Verfügung stand. Während seine Anwälte von einem Betrag von 500 000 Euro ausgehen, verwies ein EWE-Sprecher darauf, dass der Aufsichtsrat auf Vorschlag von Brückmann bereits Ende 2015 entschieden habe, das jährliche Spendenbudget des Vorstands auf 50 000 zu kappen. „Damit standen dem Vorstand zum Zeitpunkt der Spendenzusage insgesamt lediglich 50 000 Euro zur Verfügung“, sagte der Sprecher.
Eine entsprechende Aussage hatte Brückmann im Gespräch mit der „Nordwest-Zeitung“ im April 2016 getroffen: Er habe den Spendentopf, der seinen Aussagen zufolge unter seinem Vorgänger mit 500 000 Euro ausgestattet war, für sich seit dem 1. Januar 2016 auf 50 000 Euro gekürzt, heißt es in dem Artikel. „Spenden dürfen einfach nicht nach dem Gutdünken von Einzelpersonen vergeben werden.“ Ein Protokollauszug einer Aufsichtsratssitzung von Februar 2016 legt ebenfalls nahe, dass sich der EWE-Vorstandschef persönlich für strengere Regeln eingesetzt hat.
Neben dem Ärger rund um die Klitschko-Spende gibt es zahlreiche weitere Vorwürfe gegen Brückmann. Aber auch die EWE ist in Verruf geraten: Nach Recherchen des „Handelsblatt“ ermittelt die Konzernrevision wegen einer möglichen flächendeckenden Korruption bei der Unternehmenstochter EWE Netz.
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