
„Es kann nicht sein, dass Banken Geld bunkern, das ihnen nicht zusteht“, sagte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das Geld stehe den Sparern und ihren Erben zu – und wenn es keine Erben gebe, der Allgemeinheit.
Bei dem Geld handelt es sich um Vermögen, auf das nach vielen Jahren niemand mehr Ansprüche anmeldet. Häufig sind die Besitzer der Konten verstorben – entweder gibt es keine Erben oder diese wissen nichts von dem Geld. „Soweit das Kreditinstitut keine Kenntnis über den Tod oder die Erben des Kontoinhabers hat, muss es das Kundenkonto nach bisheriger Rechtslage aber fortführen“, erklärte ein Sprecher des niedersächsischen Finanzministeriums.
Viele Bundesländer verfügen über keine Datengrundlage, um die Zahl der unbewegten Konten zu ermitteln. Der NRW-Finanzminister will ein zentrales Register für diese Konten einführen. Walter-Borjans kündigte an, er werde „mit den anderen Ländern darauf pochen, dass die Sparer und ihre Erben zu ihrem Recht kommen.“ Ist kein Erbe zu ermitteln, erbt der Staat.
Das Finanzministerium in Baden-Württemberg hatte bei einigen Banken eine anonymisierte Abfrage zu ungenutzten Konten gestartet. Das Ergebnis: Es gehe um „beachtliche Guthaben“ – in Baden-Württemberg schätzungsweise um 16 Millionen Euro. Eine erste Länder-Arbeitsgruppe der Finanzminister mit dem Titel „Unbewegte Konten“ war im Herbst 2013 eingerichtet worden. Sie konnte das Problem nicht lösen.
Um eine anregende, sachliche und für alle Parteien angenehme Diskussion auf www.weser-kurier.de sowie auf Facebook zu ermöglichen, haben wir folgende Richtlinien entwickelt, um deren Einhaltung wir Sie bitten möchten.
Welcher Verein wann in Bremen oder der Region spielt und wie die Begegnung ausgegangen ist, erfahren Sie in unserem Tabellenbereich. Auch die Ergebnisse der Spiele der höheren Ligen finden Sie dort.