
Wer einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt, wird für fünf Jahre von der Steuer befreit. Gefährliche Hunde kosten jeweils 600 Euro Steuern pro Jahr. Neu ist, dass die Gefährlichkeit nicht mehr bestimmten Rassen zugeordnet wird, beispielsweise sogenannten Kampfhunden, sondern sich nach einer gesteigerten Aggressivität und tatsächlichen Beißvorfällen gegen Mensch und Tier bemisst. Zuständig für die Einstufung des Vierbeiners ist der Kreisveterinär.
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Warum sollte ein Polizeibeamter sich seinen Beruf aufgrund eines kleinen Erlasses ...