
Mai (17.30 Uhr, Rathaus) beraten. „Durch die Satzung neigen Grundstücksbesitzer dazu, Bäume zu fällen, bevor sie aufgrund von Höhe und Umfang unter die Satzung fallen“, erklärt Konrad, warum die Satzung aus seiner Sicht sogar eher kontraproduktiv ist. „Wer hohe Bäume auf seinem Grundstück haben möchte, wird sie auch ohne Satzung wachsen lassen.“ Zudem habe eine Anfrage der FDP im Landtag ergeben, dass die für die Baumschutzsatzung zuständigen Mitarbeiter durchschnittlich nur ein Vergehen im Monat bearbeiten müssen.
Der Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz sieht das naturgemäß etwas anders und empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Bereits 1984 wurde die Satzung eingeführt, 2004 wurde sie zuletzt angepasst. Laut Verwaltung genieße sie in der Bevölkerung eine große Akzeptanz, das zeige sich auch an den Anfragen, die die Verwaltung meist im Zusammenhang mit Fällungen erreichen. So wurden 2015 zum Beispiel 21 Fäll-Anträge gestellt. Davon wurden 20 genehmigt, allerdings mit der Auflage, dass 45 neue Bäume gepflanzt werden müssen. „Die Abschaffung der Baumschutzsatzung wäre gesellschaftlich ein Rückschritt in der Entwicklung des Umweltbewusstseins“, führt die Verwaltung aus.
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