
Das Geld solle dort laut Mauss spätestens im Januar eingehen. Dennoch bestritt der 76-Jährige weiter, überhaupt Steuern hinterzogen zu haben. In der Mail an das Gericht heißt es, dass die Zahlung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolge. Da Mauss Ende 2012 bereits eine Abschlagszahlung von vier Millionen Euro gezahlt hat, wäre die von ihm bestrittene Steuerschuld bis einschließlich 2011 getilgt.
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