
In erster Linie ist das Vorhaben durch das im Juli vom Bundestag novellierte Erneuerbaren-Energien-Gesetz gefährdet, das unter anderem die sogenannte Stichtagsregelung vorsieht: Danach müssen geplante Projekte bereits bis zum 1. August diesen Jahres eine Planfeststellung, eine Genehmigung oder eine Erörterung erreicht haben, um an den vorgesehenen Ausschreibungen teilnehmen zu können. Bleibt es bei dieser Regelung, wäre das Gennaker-Projekt außen vor. Dabei hätte der Windpark die allerbesten Chancen, einen der Zuschläge zu bekommen, heißt es in Expertenkreisen. Denn die Zuschläge bei den Ausschreibungen bekommen diejenigen Windparks, deren Strom am günstigsten ist. Der Vorteil bei Gennaker gegenüber anderen Windparks liegt in seiner Küstennähe, die weniger Bau- und Installationskosten verursachen würde.
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