
Der langjährige Psychiatrie-Insasse Gustl Mollath hat Revision gegen sein Freispruch-Urteil eingelegt. Ein Sprecher des Landgerichts Regensburg bestätigte einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Das Gericht hatte zwar im Wiederaufnahmeverfahren die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung als nicht erwiesen angesehen, den 57-Jährigen aber für schuldig befunden, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Er wurde freigesprochen, da das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren nicht höher ausfallen durfte, als im ersten Prozess – dort war Mollath wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und in die Psychiatrie eingewiesen worden. Ob die Revision gegen den jetzigen Freispruch statthaft und begründet ist, muss nach Angaben des Gerichts der Bundesgerichtshof entscheiden.
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