
In konventionellen Betrieben ist diese Vorrichtung üblich, damit die Sauen ihre Ferkel nach der Geburt nicht erdrücken. Tierschützer kritisieren diese Praxis seit Langem als Tierquälerei, weil die Sauen sich im Kastenstand kaum bewegen können.
Verboten ist die Sauenhaltung im Kastenstand nicht. Dafür müsste der Bund die Tierschutznutztierverordnung ändern. Da eine solche Änderung nicht in Sicht ist, will Niedersachsen einen eigenen Weg gehen. Vorbild ist die Ringelschwanzprämie. Schweinemäster, die auf das schmerzhafte Kupieren des Schwanzes verzichten, erhalten in Niedersachsen bereits heute 16,50 Euro pro intakten Ringelschwanz. Der Eingriff war in der Vergangenheit üblich, um das gegenseitig Schwanzbeißen zu verhindern. Wie die Ringelschwanzprämie soll auch die Sauenprämie aus EU-Mitteln finanziert werden.
Darüber hinaus ist eine Ferkelprämie von fünf Euro pro Tier geplant, wenn der Ringelschwanz von Anfang an dran bleibt. Für Sauen, die weiter im Kastenstand gehalten werden, aber mehr Platz als vorgeschrieben sowie eine regelmäßige Einstreu erhalten, sollen Tierhalter künftig 80 Euro beantragen können.
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