
Peter Mlodoch
zum Klagerecht für Tierschützer
Tierschutz ist ein hehres, ein wichtiges Ziel. Dieses ist verfassungsrechtlich verankert, trotzdem muss es immer wieder durchgesetzt werden, notfalls auch mit Hilfe der Justiz. Da klingt es gut, dass anerkannte Tierschutzverbände ein eigenes Klagerecht bekommen. Im Umweltbereich funktioniert dies bereits seit längerem: Anerkannte Naturschutzorganisationen wie BUND oder NABU können in eigenem Namen gegen Großprojekte vor Gericht ziehen. Dort ist man durchaus froh, dass sich in den komplizierten Prozessen nicht nur von Eigennutz getriebene Anwohner, sondern echte Profis mit ihrem Sachverstand etwa über seltene Pflanzenarten einbringen.
Warum also nicht auch beim Tierschutz? Sachkunde jedenfalls kann man den seit Jahren seriös in diesem Bereich tätigen Verbänden nicht absprechen. Und dennoch traut Rot-Grün in Niedersachsen diesen Organisationen nicht ganz über den Weg. Sie sollen nur allgemeine Vorgaben und Maßnahmen der Behörden überprüfen lassen können, nicht jedoch gegen konkrete Einzelprojekte wie geplante Megaschlachtereien vorgehen dürfen. Offenbar befürchtet Hannover eine ausufernde Klagewelle, will die Zahl der Prozesse von vornherein auf ein überschaubares Maß reduzieren. Ob sich dadurch tatsächlich mehr Tierschutz erzielen lässt oder ob sich die Verbandsklage eher als Symbolik entpuppt, wird sich erst in der Praxis zeigen.
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