
Nach dieser Regel musste vor der Jobvergabe geprüft werden, ob ein Deutscher oder ein EU-Ausländer die Arbeitsstelle übernehmen kann. Damit ist jetzt in 133 von 156 Bezirken der Bundesagentur für Arbeit Schluss. Nur noch in Teilen von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es die Prüfung.
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