
Ziel sei die „Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr“, heißt es in dem Entwurf, den die Länderkammer auf ihrer Internetseite veröffentlichte.
Die Länder wollen eine Regelung im Personenbeförderungsgesetz von 2013 verändern, die zunehmend zum Tragen kommt und nach und nach den gesamten Nahverkehr in Deutschland von Grund auf verändern könnte: Laut EU-Recht kann eine Kommune ihr Bus- oder Straßenbahnnetz direkt an einen städtischen Betrieb vergeben oder aber europaweit ausschreiben.
Darüber hinaus sieht das deutsche Recht die Möglichkeit vor, dass sich ein Unternehmen die Konzession ohne Ausschreibung sichert – und zwar, indem es sich verpflichtet, das Netz auf eigene Rechnung und ohne öffentliche Subventionen zu betreiben. Unter anderem versucht die Deutsche Bahn auf diese Weise, mit ihren Bustöchtern Marktanteile im öffentlichen Nahverkehr zu gewinnen.
Solche „eigenwirtschaftlichen Angebote“ sind in der Regel nur möglich, wenn der Betreiber seinen Fahrern und Verwaltungskräften Löhne zahlt, die unterhalb des Tarifs für kommunale Beschäftigte liegen. Die Kommunen haben bei diesen Angeboten auch keine Mitspracherechte mehr, etwa im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen, die Linienführung oder die Frequenz der Fahrten.
Der Städte- und Gemeindebund sowie die Gewerkschaft Verdi dringen seit einiger Zeit auf eine Änderung der Rechtslage. Nach Verdi-Angaben sind im kommunalen Nahverkehr mehr als 130 000 Menschen beschäftigt. In der Regel sind städtische Nahverkehrsnetze für die Kommunen ein Zuschussgeschäft. Sie nehmen das aber in Kauf, weil sie auf diese Weise ein Verkehrsangebot für die gesamte Bevölkerung sicherstellen können.
Der bisher spektakulärste Fall eines Betreiberwechsels spielte sich im schwäbischen Pforzheim ab: Dort sicherte sich eine Bus-Tochter der Deutschen Bahn gegen den Willen des Stadtparlaments die lokale Buskonzession. Die kommunalen Verkehrsbetriebe werden geschlossen, mehr als 200 Beschäftigte verloren ihre Jobs. Im niedersächsischen Hildesheim wollte die bundeseigene Bahn ebenfalls das lokale Busnetz übernehmen. Schließlich blieb dieses doch in der Hand des kommunalen Betreibers – aber nur, weil dieser seinerseits ein eigenwirtschaftliches Angebot vorlegte. Das war wiederum nur möglich, weil Verdi und die Beschäftigten einem umfangreichen Sparpaket zustimmten.
Die Mehrheit der Verkehrsverträge in Deutschland läuft in den nächsten Jahren aus und muss erneuert werden. Nicht immer bemüht sich die staatseigene Bahn mit ihren Bustöchtern um die Konzession. Manchmal sind es auch private Busbetreiber, die sich mitunter auch mit Wettbewerbern zu einem Konsortium zusammentun.
Die drei Bundesländer, die jetzt über den Bundesrat eine Initiative für eine Gesetzesänderung starten, sind allesamt rot-grün regiert. Sie wollen den Vorrang für eigenwirtschaftliche Anbieter bei der Konzessionsvergabe grundsätzlich erhalten.
Gleichzeitig wollen sie aber sicherstellen, dass Vorgaben der Kommunen im Hinblick auf soziale Standards, Tarifbindung oder die Qualität des Verkehrsangebots auch für eigenwirtschaftliche Betreiber gelten. Die Unternehmen sollen bei Antragstellung auch nachweisen, dass sie tatsächlich finanziell in der Lage sind, den Verkehr über die gesamte Laufzeit des Vertrages hinweg ohne Subventionen zu erbringen.
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