
Berlin. Der Hausflur ist kein Teil der Wohnung. Mieter dürfen dort daher grundsätzlich keine Gegenstände wie Pflanzen, Schuhregale oder Garderoben abstellen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin.
Auch Abfalltüten haben vor der Wohnungstür nichts verloren. Fußmatten sind hingegen grundsätzlich erlaubt. Ob der Mieter Kinderwagen und Rollatoren im Hausflur abstellen darf, hängt von den jeweiligen Begebenheiten vor Ort ab. Die Unterbringung im Hausflur ist dann erlaubt, wenn hierdurch keine Fluchtwege blockiert werden, keine erheblichen Belästigungen für die übrigen Bewohner entstehen und der Vermieter keinen alternativen Abstellplatz zur Verfügung stellt. Ratsam ist es immer, einen Blick in die Hausordnung zu werfen. Dort wird zumeist geregelt, ob entgegen den allgemeinen Grundsätzen dennoch bestimmte Gegenstände im Hausflur abgestellt werden dürfen. (dpa/tmn)
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