
Damit werden mögliche Weichenstellungen für die Verfahren absehbar, die am Ende mehr Tempo und Planbarkeit bringen sollen. Den Angaben zufolge geht es dabei um Dutzende zentrale Streitfragen. In einem ersten Schritt lässt das Landgericht Braunschweig diese nun im Bundesanzeiger erscheinen, wie es jetzt bekanntgab. Der genaue Zeitpunkt dafür blieb zunächst noch unklar.
Möglich wird die Bündelung für die höhere Gerichtsinstanz über das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG), das VW und klagende Anleger gleichermaßen forderten. Ein solches Verfahren ist bekannt von anderen Prozessen etwa gegen die Deutsche Telekom oder die Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE).
Die Veröffentlichung der wesentlichen Streitpunkte ist ein Startschuss für die Anwendung des KapMuG. Wie das Landgericht weiter mitteilte, soll der eigentliche Vorlagebeschluss mit sämtlichen „entscheidungserheblichen Feststellungszielen“ aber frühestens im August folgen. Über ihn muss das Oberlandesgericht Braunschweig entscheiden – es kann dann einen Musterkläger bestimmen, der als Stellvertreter für alle Verfahren sehr geeignet erscheint. Mit ihm wird der Kern des Prozesses im Diesel-Skandal praktisch höherinstanzlich vorab geklärt, um die Verfahren zu vereinfachen.
Der Zeithorizont für das KapMuG löste Kritik aus. Die Kanzlei Tilp – Vertreter einer milliardenschweren Klage – fürchtet eine Verjährung zum 19. September 2016 „für besonders gut gelagerte Ansprüche von Kapitalanlegern gegen VW“. Sie schrieb: „Von dieser drohenden Verjährung sind zigtausende von privaten und institutionellen Anlegern betroffen.“ Der rechtlich sicherste Weg gegen eine Verjährung sei daher das rasche Einreichen einer Klage.
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