
Das sind etwa 219 Millionen Menschen. Wählen dürfen aber auch im Ausland lebende US-Bürger wie beispielsweise Soldaten oder Diplomaten.
Bewohner von Außengebieten, wie etwa Puerto Rico, dürfen nicht wählen. Auch illegale Einwanderer sowie Personen, denen aufgrund von Straftaten das Wahlrecht aberkannt wurde, sind nicht wahlberechtigt.
Wer wählen will, muss sich in Eigenverantwortung registrieren lassen. Die Termine und Regeln dafür unterscheiden sich von Bundesstaat zu Bundesstaat.
Die bestehenden Hürden für eine Registrierung sind ein Grund für die relativ geringe Wahlbeteiligung. Sie liegt in der Regel bei etwas mehr als 50 Prozent. (dpa)
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Was Herr Bovenschulte hier sagt ist eine ...