
„Fehlende oder nicht eindeutige vertragliche Regelungen sowie verbraucherfeindliche Vertragsklauseln verursachen rechtliche und wirtschaftliche Risiken und sind häufig Quelle für Konflikte“, sagt Peter Mauel, Vertrauensanwalt und erster Vorsitzender des Bauherren-Schutzbunds (BSB). Die Verbraucherschutzorganisation stellt in Studien und Analysen immer wieder fest, dass Unternehmen Vertragswerke vorlegen, in denen Regelungen nicht eindeutig formuliert sind, ganz fehlen oder die verbraucherfeindliche Klauseln enthalten.
So sei das Herzstück jedes Bauvertrags – die Bau- und Leistungsbeschreibung – in jedem zweiten Vertragswerk lückenhaft oder unvollständig. Der Bauherr könne dann nicht immer sicher sein, was genau er am Ende für sein Geld bekommt. „Zudem ziehen unvollständige Beschreibungen Kostenrisiken nach sich, wenn etwa wichtige Leistungen fehlen und bei teuren Nachträgen Finanzierungslücken auftreten“, warnt Mauel. Zur Vorsicht rät er auch in Hinblick auf Zahlungspläne und die Verbindlichkeit von sogenannten Festpreisgarantien. Sicherheiten gegen Insolvenz-
risiken des Bauunternehmers oder Vertragsstrafen für Bauzeitverzögerungen seien andere Punkte, die ein Bauherr sorgfältig berücksichtigen sollte.
Da Lücken in Bauverträgen und verbraucherfeindliche Regelungen für den normalen Bauherrn nur schwer durchschaubar sind, sollte man in jedem Fall vor Vertragsschluss unabhängigen Rat einholen. Sinnvoll ist, eine technische und rechtliche Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibungen sowie der sonstigen Vertragsbestandteile durch Experten in Anspruch zu nehmen. Typische Problemstellen in Bauverträgen beschreibt auch das Ratgeberblatt „Prüfsteine zum Bauvertrag“, das der Verbraucherschutzverein unter www.bsb-ev.de kostenlos zur Verfügung stellt.
DJD
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