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Mit Spannung erwartete Urteil
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Achteinhalb Jahre für den Mord an Mia

03.09.2018 0 Kommentare

Der Fall erschüttert bis ins Mark. Ein 15-jähriges Mädchen wird vom Ex-Freund in einem Drogeriemarkt erstochen. Mit dem Gerichtsurteil endet der juristische Teil der Aufarbeitung - vorerst. Die emotionale Bewältigung wird noch Zeit erfordern.

  • Landgericht
    Ein Justiz-Fahrzeug biegt in die Einfahrt zum Landgericht in Landau ab. Foto: Uwe Anspach (dpa)

    Achteinhalb Jahre Gefängnis für den Mord an der 15-jährigen Mia in Kandel. Das mit Spannung erwartete Urteil des Landgerichts in Landau kommt per E-Mail, denn der Richterspruch fällt hinter verschlossenen Türen.

    Wie der Angeklagte Abdul D. reagiert, wie die Eltern des im Dezember mit einem Brotmesser getöteten Mädchen das Urteil auffassen, bleibt zunächst unbekannt. Denn der Prozess gegen den vermutlich aus Afghanistan stammenden Ex-Freund von Mia wurde nach Jugendstrafrecht ohne Öffentlichkeit geführt.

    Draußen vor dem Gericht patrouillieren Sicherheitskräfte. Im Gebäude wachen Ordner. Es ist ein trüber Septembertag in Landau.

    Lange vor dem Urteil sind Polizisten und Journalisten in dem Ort in der Südpfalz eingetroffen. Die Unruhe ist fast mit Händen zu greifen. Absperrgitter stehen an der Seite des imposanten Landgerichts, das baulich dem Justizpalast in München nachempfunden ist. Hinter dem Gebäude parken die blauen Mannschaftswagen der Polizei.

    „Die müssen ja wirklich Angst vor uns haben“, sagt ein älterer Radler, als er kopfschüttelnd vorbeifährt. Wer ins Gerichtsgebäude will, muss einen guten Grund haben - sowie Kontrollen und einen Metalldetektor überwinden.

    Wiederholt war Kritik laut geworden, der hinter verschlossenen Türen geführte Prozess widerspreche dem öffentlichen Interesse an dem Fall. Rechtsexperten wie die Anwältin Jenny Lederer weisen dies zurück. "Es ist zu kurz gedacht, wenn man das Bedürfnis der Öffentlichkeit befriedigt, aber den Folgen für die Weiterentwicklung des Angeklagten – und damit auch für die Gesellschaft, in die es den Menschen wieder einzugliedern gilt – nicht ausreichend Rechnung trägt", sagt Lederer, Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins.

    Jungen Angeklagten sollte die bei öffentlicher Verhandlung drohende Bloßstellung mit den daraus erwachsenden Nachteilen für ihre persönliche, soziale und berufliche Entwicklung erspart bleiben.

    Passanten vor dem Gericht halten das Strafmaß für zu gering. „So ein Mörder hat die Höchststrafe von zehn Jahren verdient“, sagt ein etwa 30 Jahre alter Mann. Ein anderer sagt: „In spätestens achteinhalb Jahren spaziert er raus, und die Eltern des Mädchens leiden ewig.“

    Mit dem Urteil von Landau wird ein Verbrechen juristisch aufgearbeitet, das bundesweit für Entsetzen gesorgt hat und in den Sog des Streits über deutsche Flüchtlingspolitik geriet. Kurz nach Weihnachten traf Abdul D. in einem Drogeriemarkt in Kandel auf seine Ex-Freundin Mia. Sieben Mal, so ermittelte es die Staatsanwaltschaft, stach er zu - aus Eifersucht und Rache, wie die Anklagebehörde glaubt. Das Gericht verurteilt den Beschuldigten wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht.

    Abdul D. war im April 2016 als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling eingereist. Seit September 2017 lebte er in einer Wohngruppe in Neustadt/Weinstraße. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Als Mia sich von ihm trennte, soll er sie verfolgt und bedroht haben. Die Eltern erstatteten Anzeige. Noch am Morgen vor der Tat hatte die Polizei ihn aufgesucht, weil er einer Vorladung nicht gefolgt war.

    Seit dem Verbrechen sind acht Monate vergangen - eine Zeit, die von zahlreichen Kundgebungen in Kandel überschattet ist. Rechte Gruppierungen nutzten die Tat zur Agitation in dem Ort - gegen den Willen vieler Bürger. „Kandel hasst Nazis“ steht in der Stadt rund 20 Kilometer südlich von Landau an einer Wand. „Die Außendarstellung ist verheerend. Das hat Kandel nicht verdient“, sagt ein Mann, der mit seinem Rad am Bahnhof der etwa 9000 Einwohner zählenden Stadt steht. „Ein solches Verbrechen ist sehr grausam. Es geschieht leider auch anderenorts.“

    Viele Bewohner hoffen nun, dass Ruhe einkehrt. Allerdings droht Abdul D. eine weitere Strafe. Seit kurzem ermittelt die Staatsanwaltschaft nach einem Zwischenfall im Gerichtssaal gegen ihn. Dabei geht es um den Verdacht des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Bei dem nicht näher bekannten Vorfall am 17. August soll er zwei Beamte an der Hand verletzt haben. Und in Kandel ist für den 6. Oktober bereits die nächste Demonstration angekündigt.

    Trotzdem werten viele das jetzige Urteil als Chance. Zum einen für Abdul D., der noch jung ist und nicht lebenslang in Haft muss. Zum anderen für die Bürger von Kandel, die das Trauma der Bluttat jetzt vielleicht verarbeiten können. Vor allem aber für die Eltern von Mia, deren Schmerz grenzenlos sein muss. Sie sind in der Trauer um ihr Kind nun hoffentlich ungestört. Der Prozess war eine juristische Aufarbeitung - die Tat emotional zu verkraften, wird noch viel Zeit in Anspruch nehmen. (dpa)

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    Bremer Koalition im hitzigen Vorwahlkampf
    Neverland am 25.02.2021 18:26
    Hier mein Service-Kommentar für Leute, die nur die Überschrift lesen und dann Fragen stellen, die der Artikel beantwortet:

    ...
    „Zucker“-Bunker darf umgebaut werden
    elfotografo am 25.02.2021 18:23
    "Fazit: Alles was im persönlichen Interesse Grüner Akteure liegt, wird in kürzester Zeit genehmigt."

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