
Es klingt harmlos, hat für den Bauherren jedoch weitreichende Folgen. „De facto sind alle Leistungen, die mit bauseits gekennzeichnet sind, durch den Bauherren zu erbringen“, erläutert Florian Becker, Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund.
In der Regel muss der Häuslebauer mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Entweder sind die bauseitigen Leistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen, oder der Bauunternehmer stellt sie gesondert in Rechnung – zusätzlich zu den im Vertrag vereinbarten Kosten. Teuer kann es zum Beispiel werden, wenn die Baufirma die
Zufahrt für Baustellenfahrzeuge auf den Hausherren in spe abwälzen will oder für Abtransport und Lagerung des Kelleraushubs extra zur Kasse bittet. Weitere typische Beispiele sind die bauseitige Erschließung des Grundstücks und seine Anbindung an die öffentlichen Versorgungsnetze oder die Bereitstellung von Strom und Wasser für die Bauphase.
„Wir raten dazu, Bauverträge nicht ungeprüft zu unterschreiben“, sagt Becker. Empfehlenswert ist eine vorherige Beratung durch einen Sachverständigen, zum Beispiel einen unabhängigen Bauherrenberater. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu weitere Informationen und Kontaktadressen. Der Sachverständige weist den Bauinteressenten auf problematische Vertragspassagen hin und rät gegebenenfalls zu Nachverhandlungen mit dem Auftragnehmer. Darüber hinaus gibt der Fachmann eine Einschätzung ab, mit welchen Mehrkosten zu rechnen ist, wenn der Bauherr die bauseitigen Leistungen akzeptiert.
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