
Das Gericht in Leipzig hatte am Mittwoch das Land Niedersachsen bestätigt, das zwei sogenannte Gefährder ausweisen will. Dabei wurde auf eine Vorschrift verwiesen, die seit 2004 existiert und Abschiebungen „zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik“ erlaubt.
Das bremische Innenressort will ebenfalls hart gegen Personen vorgehen, von denen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden Gefahr ausgeht. Zu dem infrage kommenden Personenkreis zählen gewaltbereite Islamisten aus verschiedenen Herkunftsstaaten.
Der Kreis der Personen, die in Bremen mit Verweis auf die genannte Vorschrift abgeschoben werden könnten, umfasse eine zweistellige Zahl im höheren Bereich, sagte Innensenator Mäurer. Bremen bereitet sich schon seit Anfang des Jahres darauf vor, hart gegen radikale und militante Islamisten vorzugehen. Ein Russe und ein Algerier sitzen bereits in Abschiebehaft.
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