
Durch eine Krankenhauszusatzversicherung kann ein Kassenpatient nahezu die gleichen Leistungen absichern wie Privatpatienten. Rund sechs Millionen Bundesbürger haben inzwischen eine solche Police abgeschlossen. Doch dabei ist einiges zu beachten.
Mit einer solchen Versicherung wird ein gesetzlich Versicherter im Krankenhaus praktisch einem Privatversicherten gleichgestellt. Damit wird eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt-Behandlung garantiert. Außerdem ist meist eine freie Krankenhauswahl möglich. So kann man sich vom Spezialisten seiner Wahl behandeln lassen. Denn als gesetzlich Versicherter hat man keinen Anspruch auf einen festen ärztlichen Ansprechpartner und man muss auch mögliche Mehrkosten tragen, wenn man nicht das nächstgelegene geeignete Krankenhaus aufsucht. Eine solche Versicherung ermöglicht einen bestimmten Luxus im Krankenhaus, gehört aber nach Einschätzung der Verbraucherschützer nicht zu den elementaren Absicherungen.
Chefarzt-Behandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind die Standards, mit denen die Anbieter werben. Doch damit ist es nicht getan. Wichtig ist, ob auch ambulante Operationen übernommen werden. Ärzte rechnen nach einer Gebührenordnung ab. In schwierigen Fällen kann der dreieinhalbfache Satz verlangt werden. Spezialisten können auch zu noch höheren Sätzen abrechnen. Deshalb sollte man Policen bevorzugen, die auf eine Begrenzung des Gebührensatzes verzichten. Wer sein Kind versichern will, achtet darauf, dass auch eine Begleitperson versichert ist. Je nach Anbieter gibt es Unterschiede beim Höchstalter des Kindes bis zur Zahl der versicherten Tage. Häufig gibt es bei der Krankenhauszusatzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten ab Abschluss, bis erste Leistungen in Anspruch genommen werden können. Vorsicht ist bei Billigtarifen geboten, denn manche zahlen nur ein Krankenhaustagegeld oder leisten nur, wenn man wegen eines Unfalls im Krankenhaus liegt.
Abschluss: Je früher desto besser
„Wer eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen will, sollte sich um einen Vertrag bemühen, solange die Gesundheit stabil ist“, sagt Ulricke Steckkönig von der Stiftung Warentest. Denn die Versicherungen stellen im Antrag Gesundheitsfragen. Wer Vorerkrankungen wie Rückenbeschwerden oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen hat, muss Risikozuschläge bezahlen oder wird ganz abgelehnt.
Der Preis einer Krankenhauszusatzversicherung hängt vom Eintrittsalter und den Leistungen ab. Jüngere Kunden zahlen niedrigere Beiträge als ältere. Ein 43-jähriger Versicherter zahlt zwischen 37 und rund 70 Euro monatlich. Die Bandbreite der Leistungen und Prämien ist groß. 60-Jährige müssen schon rund 80 Euro im Monat bezahlen. Der Preis hängt aber auch davon ab, ob man stabile Beiträge im Alter wünscht oder mit dem Alter steigende Beiträge in Kauf nimmt. Tarife, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind, steigen mit dem Alter nicht an, weil Altersrückstellungen gebildet werden. Aber das ist keine Garantie. Die Beiträge können dennoch steigen, wenn die eingenommenen Beiträge über einen längeren Zeitraum niedriger ausfallen als die Ausgaben. Andere Tarife werden mit dem Alter teurer. Die Tarife in den Tabellen wurden mithilfe des Vergleichsportals Check24 nach unterschiedlichen Kriterien ausgesucht, versprechen aber alle stabile Beiträge im Alter und leisten auch bei ambulanten Operationen. Das Ranking richtet sich einmal nach der Leistung der Tarifnote und zum anderen nach der günstigsten Prämie.
Krankenkassen bieten solche Zusatzversicherungen an. Sie kooperieren dazu mit privaten Versicherungen; die Barmer GEK zum Beispiel mit der HUK Coburg und die DAK Gesundheit mit der Hanse Merkur. Meist handelt es sich um dieselben Tarife, die allen Kunden offenstehen, aber etwa zwei bis sieben Prozent günstiger. Das Angebot der HUK Coburg (Tarif GZS für Barmer-Kunden, SZ für alle übrigen Kunden) wurde von der Stiftung Warentest mit „sehr gut“ bewertet. Der Tarif DAK plus Klinik (für alle Kunden PSG) der Hanse Merkur erhielt das Urteil „gut“. „Wechselt jemand die Kasse, bleibt der private Vertrag bestehen, wird allerdings etwas teurer, weil der Rabatt entfällt“, sagt Steckkönig.
Die Krankenhausrechnungen müssen zunächst vom Versicherten übernommen werden. „Denn die Zahlungsziele der Kliniken sind zum Teil sehr sportlich“, sagt Steckkönig. Was über die Leistungen der Krankenkasse hinausgeht, rechnet die Klinik mit dem Patienten direkt ab. Er bekommt also eine Rechnung, die er an seine Versicherung weiterleitet. Unter Umständen muss er auch in Vorkasse gehen. Wenn die Versicherung nicht alle Kosten erstattet, bleibt der Patient auf einem Teil sitzen. Zwischen Krankenhaus und Versicherung sei der Patient in einer unkomfortablen Situation. Lediglich die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer kann das Krankenhaus direkt mit der Versicherung abrechnen.
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