
Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Größe der Wohnung, wie ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte zeigt (Az.: 25 C 16/20). Das berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 3/2021) des Eigentümerverbandes Haus und Grund Berlin. Auch eine Einzimmerwohnung darf demnach untervermietet werden. Wird die Erlaubnis verweigert, können Mieter Anspruch auf Schadenersatz haben.
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