• Login
  • E-Paper
  • Shop
  • Nachrichten
    • Corona
      • Liveblog
      • Karten und Grafiken
    • Bremen
      • Stadt
      • Wirtschaft
      • Kultur
      • Bremen-Nord
      • Stadtteile
      • Fotos Bremen
      • WESER-Strand
      • ZiSch
      • Geschäftswelt
      • Dossier: Im Eis
    • Region
      • Achimer Kurier
      • Delmenhorster Kurier
      • Die Norddeutsche
      • Osterholzer Kreisblatt
      • Regionale Rundschau
      • Syker Kurier
      • Verdener Nachrichten
      • Wümme-Zeitung
    • Werder
      • Bundesliga-Tabelle
      • Profis
      • Mehr Werder
      • Werder Fotos
    • Sport
      • Bremer Sport
      • Sport in der Region
      • Tabellen
      • Fußball
      • Mehr Sport
    • Deutschland & Welt
      • Politik
      • Wirtschaft
      • Kultur
      • Vermischtes
    • Themen
      • Auto & Mobilität
      • Reisen & Tourismus
      • Lifestyle & Genuss
      • Gesundheit & Sport
      • Technik & Multimedia
      • Freizeit & Kultur
      • Reportagen
      • mehr
    • Verlag
      • Abonnement
      • Aboservice
      • AboCard
      • E-Paper
      • WESER-KURIER Plus
      • Anzeigenmarkt
      • Geschäftskunden
      • Shop
      • Tickets
      • Termine
      • Hotelgutscheine
      • Leserreisen
    • Spiele
      • Spiele
      • Sudoku
      • Quiz
      • Kino
  • Abo & weitere Angebote
    • Anzeigen
    • Verlag
    • Abo
    • Merkliste
  • Abo
  • Anzeigen
  • E-Paper
  • Start
    • Abo
    • E-Paper
    • Aboservice
    • nordbuzz
    • Archiv
    • Pott un Pann
    • Märkte
    • Jobs
    • Immobilien
    • Auto
    • Trauer
    • Leserreisen
    • Shop
    • Tickets
    • Termine
    • Kinderzeitung
  • Corona
    • Liveblog
    • Karten und Grafiken
  • Bremen
    • Stadt
    • Wirtschaft
    • Kultur
    • Bremen-Nord
    • Stadtteile
    • Fotos Bremen
    • WESER-Strand
    • ZiSch
    • Geschäftswelt
    • Dossier: Im Eis
  • Region
    • Achimer Kurier
    • Delmenhorster Kurier
    • Die Norddeutsche
    • Osterholzer Kreisblatt
    • Regionale Rundschau
    • Syker Kurier
    • Verdener Nachrichten
    • Wümme-Zeitung
  • Werder
    • Bundesliga-Tabelle
    • Profis
    • Mehr Werder
    • Werder Fotos
  • Sport
    • Bremer Sport
      • Bremen Sport Fotos
    • Sport in der Region
    • Tabellen
    • Fußball
    • Mehr Sport
  • Deutschland & Welt
    • Politik
    • Wirtschaft
    • Kultur
    • Vermischtes
  • Themen
    • Auto & Mobilität
    • Reisen & Tourismus
      • Reisen & Tourismus Fotos
    • Lifestyle & Genuss
      • Lifestyle & Genuss Fotos
    • Gesundheit & Sport
    • Technik & Multimedia
      • Technik & Multimedia Fotos
    • Freizeit & Kultur
      • Freizeit & Kultur Fotos
    • Reportagen
    • mehr
  • Verlag
    • Abonnement
    • Aboservice
    • AboCard
    • E-Paper
    • WESER-KURIER Plus
    • Anzeigenmarkt
    • Geschäftskunden
    • Shop
    • Tickets
    • Termine
    • Hotelgutscheine
    • Leserreisen
  • Spiele
    • Spiele
    • Sudoku
    • Quiz
    • Kino
Topslider
  • » Startseite
  • » Die Gemeinschaftsordnung für Eigentümer
Wetter: Nebel, 1 bis 7 °C
Regeln für das Miteinander
Der Artikel wurde zur Merkliste hinzugefügt.
Die Merkliste finden Sie oben links auf der Seite.

Die Gemeinschaftsordnung für Eigentümer

20.08.2018 0 Kommentare

Mehrere Parteien unter einem Dach - und jeder ist Eigentümer einer Wohnung in dem Haus. Eine Gemeinschaftsordnung hilft von vornherein, Streit untereinander zu vermeiden.

  • Teilungserklärung
    In der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird auch geregelt, in welchem Umfang sich ein Eigentümer an Instandhaltungskosten für die Fassade beteiligen muss. Foto: Andrea Warnecke (dpa)

    Bonn (dpa/tmn) - Eigentlich müsste die Fassade am Haus erneuert, das Dach ausgebessert und der Teich im Garten von Grund auf gereinigt werden. Doch wer kommt in einem Haus mit mehreren Wohnungseigentümern mit welchem Anteil für die Kosten auf?

    Aufschluss gibt die Gemeinschaftsordnung. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Miteigentümer. „Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte, sollte sich unbedingt auch mit der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft befassen“, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Vereins „Wohnen im Eigentum“ in Bonn.

    Die Gemeinschaftsordnung ist bindend. Sie gehört zum Kaufvertrag. Ist der Vertrag beim Notar unterschrieben und das Eigentum im Grundbuch eingetragen, dann muss der neue Eigentümer sich an die Gemeinschaftsordnung halten. „Ist beispielsweise generell die Haltung von Haustieren verboten, das Anpflanzen von Gemüse oder das Musizieren untersagt, dann ist das so“, erklärt Edeltraud Reitzer, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin des Verbands Wohneigentum in Bonn. Der Eigentümer kann sich dann keinen Hund halten, keine Radieschen im Garten ernten oder in seinen vier Wänden kein Musikinstrument spielen.

    In der Gemeinschaftsordnung kann beispielsweise auch verankert sein, dass es einen Verwalter gibt. Er beruft regelmäßig Eigentümerversammlungen ein. Die Gemeinschaftsordnung kann auch vorgeben, wie das Stimmrecht bei diesen Versammlungen ist - also, ob beispielsweise nach Köpfen oder nach Miteigentumsanteilen verbindliche Entscheidungen getroffen werden.

    Weitere mögliche Punkte in der Gemeinschaftsordnung: die Höhe des Hausgeldes, die jede Partei zu zahlen hat, die Aufstellung eines Wirtschaftsplans und die Höhe der Rücklage für die Instandhaltung. „Beispielsweise kann auch ein Besichtigungsrecht des Verwalters geregelt sein“, erklärt Reitzer.

    Generell gilt: Die Gemeinschaftsordnung ist in der Regel ein Bestandteil der Teilungserklärung. Sie kann aber auch eigenständig bestehen. "Auch im Nachhinein kann über die Erstellung einer Gemeinschaftsordnung entschieden werden", sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. Voraussetzung ist nach ihren Angaben die Zustimmung aller Wohnungseigentümer - denn es handelt sich bei Gemeinschaftsordnung um eine Art Vereinbarung der Wohnungseigentümer untereinander. Wird die Gemeinschaftsordnung ins Grundbuch eingetragen, dann muss sie notariell beglaubigt werden. "Damit hat sie Bindungswirkung für alle Rechtsnachfolger", so Wagner.

    Nur schwer ist eine Gemeinschaftsordnung zu ändern. In der Regel müssen alle Wohnungseigentümer der Änderung zustimmen. Wenn jedoch einzelne Bestimmungen einen Wohnungseigentümer gegenüber Miteigentümern benachteiligt, hat er Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung. „Ein Grund könnte eine unsachgemäße Kostenverteilung sein“, sagt Reitzer. Muss der benachteiligte Wohnungseigentümer rund 25 Prozent mehr bezahlen als bei sachgerechter Verteilung, wäre dies ein Grund, in der Gemeinschaftsordnung die sogenannte Kostentragungsregelung durch einfache Mehrheit zu ändern.

    Auch Fälligkeits- und Verzugsregelungen können durch einfachen Mehrheitsbeschluss geändert werden. Ist in der Gemeinschaftsordnung eine Öffnungsklausel verankert, gilt das auch für andere Bereiche. „Bei Instandsetzung, Modernisierung oder baulichen Veränderungen reicht allerdings keine einfache Mehrheit“, sagt Reitzer. Dann ist eine qualifizierte oder doppelt qualifizierte Mehrheit nötig. Abweichungen von gesetzlichen Regelungen sind nicht möglich, Vorschriften des Wohneigentümergesetzes (WEG) lassen sich nicht ändern.

    Schlagwörter
    • Deutschland
    • Eigentümer
    • Gemeinschaftsordnung
    • Immobilien
    • Ratgeber
    • Recht
    • Wohnen
    Weitere Artikel aus diesem Ressort
    • Hefe, Garn und Puzzleteilchen: Hobbys in Zeiten von Corona
    • Ab- und ummelden: Was nach dem Einzug alles zu erledigen ist
    • Mieten und Wohnen: Vorsicht vor Kautionsversicherungen
    • Sand statt Salz: So streuen Sie richtig bei Eis und Schnee
    • Abfallentsorgung: Müll richtig trennen und recylen – so geht's

    Schlagzeilen
    vor 34 Minuten
    London: Milliardenpaket für Einzelhandel und Gastgewerbe
    vor 1 Stunde
    Impfpass und Schnelltests: Ist ein Sommerurlaub möglich?
    vor 2 Stunden
    Kreuzfahrtschiff „Odyssey of the Seas“ hat Nordsee erreicht
    vor 4 Stunden
    Wie uns Komplimente glücklicher machen
    vor 4 Stunden
    Marianne Bachmeiers Schüsse schrieben Justizgeschichte
    mehr »
    Ihr Wetter in Bremen
    Temperatur: 7 °C / 1 °C
    Vormittag:
    /__wetterkontor/images/wr/50/Nebel.png
    Nachmittag:
    /__wetterkontor/images/wr/50/bedeckt.png
      Regenwahrscheinlichkeit: 40 %
    Community-Regeln des WESER-KURIER
    Community-Regeln des WESER-KURIER

    Um eine anregende, sachliche und für alle Parteien angenehme Diskussion auf www.weser-kurier.de sowie auf Facebook zu ermöglichen, haben wir folgende Richtlinien entwickelt, um deren Einhaltung wir Sie bitten möchten. 

    Community-Regeln des WESER-KURIER »
    Leserkommentare
    Mehr als 400 Erzieher nutzen Impfangebot
    peridoxicon am 26.02.2021 20:54
    Nein, dauert es nicht. Bitte informieren, bevor man hier Quatsch erzählt. Der Impfstoff ist sicher und zugelassen.
    Kostenloser Kirchenaustritt für Bremer derzeit nicht möglich
    Lebewesen am 26.02.2021 20:54
    Menschlich sehe ich da, dass der Stahmann Betrieb das Personal mit Bürgerinnen-Steuer bezahlt und einfach Schulden machen kann.

    Die ...
    TOP
    • Gelesen
    • Kommentiert
    • Gesehen
    Neue Bauprojekte
    Die Bremer Überseestadt wächst
    Bremer Senat lockert Regeln
    Einkaufen mit Termin ab dem 8. März
    Die aktuelle Corona-Lage
    Liveticker: Notfallzulassung für ...
    Diskussion über Stadtentwicklung
    Bovenschulte über Fahrradbrücken: ...
    Bremer Neustadt
    15-Jähriger von großer Gruppe schwer ...
    Private Parkraumüberwachung
    Supermarktkundin bekommt Knöllchen ...
    Polizei-Vizepräsident Dirk Fasse
    „Die ,Hells Angels' sind in Bremen ...
    Gebühren werden 2022 deutlich angehoben
    Kostenanstieg bei der Bremer Müllabfuhr
    Ausbaukonzept für Straßenbahnnetz
    Mit der Bahn durch den Bürgerpark
    Weitere 1000 Impfungen sind terminiert
    Impfdosen von Astra-Zeneca in Bremen ...
    Fotogalerie
    Nachhaltiger Einkauf im Bremer ...
    Bildwitze der vergangenen Tage
    Die Karikaturen im WESER-KURIER
    Titelmelodien zum Mitsingen
    Nostalgie pur: Diese 67 Kinderserien ...
    Streaming-Highlights
    Netflix, Disney+ und Amazon: Was Sie im ...
    Historischer Bund
    Das sind Deutschlands Hansestädte
    Sporttabellen & Ergebnisse
    Sporttabellen & Ergebnisse

    Welcher Verein wann in Bremen oder der Region spielt und wie die Begegnung ausgegangen ist, erfahren Sie in unserem Tabellenbereich. Auch die Ergebnisse der Spiele der höheren Ligen finden Sie dort.

    Zu den Tabellen »
    Der WESER-KURIER bei Twitter
    Tweets by weserkurier
    WESER-KURIER Kundenservice
    WESER-KURIER Plus:
    Startseite » E-Paper » Archiv » Apps »

    WESER-KURIER als Tageszeitung:
    Abo & Service » AboCard » Hörzeitung » Historische Zeitung »
    Anzeige
    • Region
    • Achimer Kurier »
    • Delmenhorster Kurier »
    • Die Norddeutsche »
    • Osterholzer Kreisblatt »
    • Regionale Rundschau »
    • Syker Kurier »
    • Verdener Nachrichten »
    • Wümme-Zeitung »
    • Bremen
    • Stadt »
    • Wirtschaft »
    • Kultur »
    • Bremen-Nord »
    • Stadtteile »
    • Fotos Bremen »
    • WESER-Strand »
    • ZiSch »
    • Geschäftswelt »
    • Dossier: Im Eis »
    • Werder
    • Bundesliga-Tabelle »
    • Profis »
    • Mehr Werder »
    • Werder Fotos »
    • Sport
    • Bremer Sport »
    • Sport in der Region »
    • Tabellen »
    • Fußball »
    • Mehr Sport »
    • Deutschland & Welt
    • Politik »
    • Wirtschaft »
    • Kultur »
    • Vermischtes »
    • Themen
    • Auto & Mobilität »
    • Reisen & Tourismus »
    • Lifestyle & Genuss »
    • Gesundheit & Sport »
    • Technik & Multimedia »
    • Freizeit & Kultur »
    • Reportagen »
    • mehr »
    • Verlag
    • Abonnement »
    • Aboservice »
    • AboCard »
    • E-Paper »
    • WESER-KURIER Plus »
    • Anzeigenmarkt »
    • Geschäftskunden »
    • Shop »
    • Tickets »
    • Termine »
    • Hotelgutscheine »
    • Leserreisen »
    • Spiele
    • Spiele »
    • Sudoku »
    • Quiz »
    • Kino »
    Abo Mediadaten Anzeigen Kontakt Karriere Datenschutz Widerruf AGB Impressum
    © WESER-KURIER digital