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Von 15-KM-REGEL bis Impfungen
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Die neuen Corona-Regeln im Überblick

06.01.2021 0 Kommentare

Vor knapp einer Woche schienen sich Bund und Länder einig, mit welchen neuen Maßnahmen sie Corona bekämpfen wollen. Doch jedes Bundesland scheint die Ergebnisse vom 5. Januar etwas anders zu interpretieren.

  • Abgesperrte Stühle und Tische vor einem Café
    Restaurants und Cafés bleiben weiterhin geschlossen. Foto: David Hutzler/dpa (David Hutzler / dpa)

    Wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen hatten Bund und Länder vor einer Woche beschlossen, den Corona-Lockdown zu verlängern und einzelne Maßnahmen noch einmal zu verschärfen.

    Die strengeren Regeln, auf die sich die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verständigt hatten, gelten seit diesem Montag (11. Januar) in allen Bundesländern - doch bei der konkreten Umsetzung gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede, und manche Neuerungen sind sogar noch in Arbeit.

    - HOTSPOTS UND 15-KM-REGEL: Der Grenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche wurde am Montag von rund 100 Landkreisen und kreisfreien Städten überschritten. Jenseits dieser Marke sollen sich die Bewohner ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen. Bayern will diese umstrittene Maßnahme umsetzen und konsequent überwachen. Auch Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hessen schränken den Bewegungsradius ein, sobald der Grenzwert überschritten wird. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein lehnen einen solchen Automatismus jedoch ab; auch Niedersachsen überlässt die Entscheidung seinen Landkreisen. In Thüringen gilt die Regel als Empfehlung, im Landkreis Hildburghausen allerdings als verpflichtend. Baden-Württemberg will auf die 15-Kilometer-Regel ganz verzichten, weil sie nach Ansicht der Landesregierung nicht den gewünschten Effekt erzielt.

    - KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Um persönliche Begegnungen zu reduzieren, sind private Treffen nur noch mit einer einzigen Person erlaubt, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Doch auch hier ist die konkrete Umsetzung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: So werden Kinder unter 14 Jahren etwa in Brandenburg grundsätzlich nicht mitgezählt; im benachbarten Berlin hingegen gilt eine derartige Ausnahme nur für Kinder von Alleinerziehenden. Unterschiedlich ist auch, ob die Beschränkung nur in der Öffentlichkeit gilt oder auch in der Privatwohnung. In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein etwa gilt die maximale Personenzahl ausdrücklich für die eigenen vier Wände. Hessen und Nordrhein-Westfalen sprechen hier nur eine Empfehlung aus - wovon einzelne NRW-Landkreise wiederum abweichen.

    - SCHULEN UND KITAS: Grundsätzlich gilt überall bis Ende Januar, dass möglichst viele Kinder und Schüler zu Hause bleiben sollen. Die Länder gehen unterschiedlich an das Thema heran: Entweder sind Schulen und Kitas geschlossen und es gibt eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern keine Betreuungsmöglichkeit haben oder Schulen und Kitas sind grundsätzlich weiter offen, aber die Präsenzpflicht ist ausgesetzt - was für die meisten auch Fernunterricht bedeutet - und Eltern werden gebeten, ihre Kinder möglichst nicht zu bringen. In Hamburg kamen laut Bildungssenator Ties Rabe (SPD) bei dieser Regelung zuletzt rund 20 Prozent der Grundschüler in die Schule. „Wir schicken kein Kind weg“, sagt der SPD-Politiker.

    Gemeinsam haben die Länder und der Bund außerdem vereinbart, dass es für Abschlussklassen Ausnahmen wegen der Prüfungsvorbereitung geben darf. Das wird in mehreren Bundesländern genutzt. Es gibt Wechselunterricht für diese Jahrgänge. Diskutiert wird, ob Grundschüler noch im Januar an die Schulen zurückkommen sollen. Niedersachsen plant das schon für die nächste Woche. Auch andere Länder, wie Baden-Württemberg oder Brandenburg, haben Pläne für eine Rückkehr von Grundschülern in diesem Monat, halten sich eine Entscheidung aber noch offen.

    - REISEN: Die vereinbarte Testpflicht für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten gilt noch nicht flächendeckend. Eigentlich soll maximal 48 Stunden vorher oder unmittelbar nach der Einreise getestet werden. Allerdings läuft zwischen den Bundesministerien noch die Abstimmung bei den Details: Offen ist beispielsweise die Frage, was mit Reisenden ist, die bereits gegen Covid-19 geimpft wurden. Darüber hinaus soll es voraussichtlich Ausnahmen für Lieferverkehr und Berufspendler geben. Trotzdem wird die neue Testpflicht in einigen Bundesländern schon umgesetzt, etwa in Hamburg.

    - IMPFUNGEN: In der Bund-Länder-Vereinbarung ist auch zu lesen, dass zur Impfung gegen Corona bis 1. Februar vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen sollen und dass bis Mitte Februar alle Bewohner von Pflege- und Altenheimen ein Impfangebot erhalten. Trotz anfänglicher Lieferschwierigkeiten gibt es aus Sicht des Gesundheitsministeriums keinen Anlass, die angepeilte Zahl der Impfdosen nach unten zu korrigieren. Zudem waren bis zum Wochenende schon mehr als 206.000 Heimbewohner geimpft. Dem stehen zwar insgesamt 970.000 Heimplätze gegenüber, aber bis Mitte Februar sind auch noch fünf Wochen Zeit.

    © dpa-infocom, dpa:210106-99-916368/4 (dpa)

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    Leserkommentare
    Berichte über schwache Astrazeneca-Wirksamkeit bei Senioren
    Wesersteel am 26.01.2021 09:35
    Das nächste Desaster um das Impfen .......... Staatsversagen auf der ganzen Linie !
    Ausreden um Ausreden der Bundesregierung - die denken ...
    Niederlande geschockt von Corona-Krawallen
    Junimond am 26.01.2021 09:33
    @ adagio: Das sind nicht "DIE Holländer", das ist gewaltbereiter Mob, der zum Teil extra anreist, um zu zerstören und Krawall zu machen.
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